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BilMoG – eine Bilanzrechtsreform ohne Mut!

Von Dr. Bernd Rödl

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist nach einem fast eineinhalb Jahre dauernden Gesetzgebungsverfahren nun endlich nach Abstimmung in Bundestag (26.03.2009) und Bundesrat (03.04.2009) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden – leider fehlte dem Gesetzgeber der Mut, den es gebraucht hätte, um die ursprünglich vorgesehene Stärkung des deutschen Handelsgesetzbuches als Alternative zur angloamerikanisch geprägten internationalen Rechnungslegung auch tatsächlich zu erreichen.

Herausgekommen sind nun neben den vielen weiterhin gültigen Bilanzierungswahlrechten zahlreiche neue, die die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse mit- und untereinander weiter untergraben werden. Im Rahmen der Prüfung der Kreditwürdigkeit von Unternehmen könnte dies zu einer problematischen Entwicklung führen.

Im zweiten Quartal 2009 werden die überarbeiteten „IFRS for non-publicly accountable entities“ (NPAEs) vorgestellt. Nachdem nunmehr die Stärkung des HGB als Alternative zu den IFRS ausbleibt, ist abzuwarten, ob sich deutsche Unternehmen nun doch stärker der internationalen Rechnungslegung zuwenden werden, die für kapitalmarktorientierte Unternehmen bereits verpflichtend anzuwenden ist. Wir werden Sie über diese Entwicklung weiterhin auf dem Laufenden halten.