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Fortsetzung des Rennens um die Gunst des Mittelstandes

Vor wenigen Monaten hat das Ringen um die Modernisierung des deutschen Bilanzrechts mit Verabschiedung des BilMoG ein Ende genommen. Erklärtes Ziel der Bundesregierung war es, mit dem BilMoG für deutsche Unternehmen eine dauerhafte und im Verhältnis zu den internationalen Rechnungslegungsstandards vollwertige, aber auch kostengünstigere und einfachere Alternative zu schaffen. Inwieweit der Gesetzgeber dieser ursprünglichen Zielstellung letztendlich gerecht wurde, liegt jeweils im Auge des Betrachters und wird aktuell in der Praxis heftig diskutiert.

Ein ähnlich langwieriger Prozess ist im Juli auch auf internationaler Ebene abgeschlossen worden. Nach langem Warten wurde am 09.07.2009 der finale Standard IFRS für kleine und mittlere Unternehmen veröffentlicht. In diesem Fall hat sich die Geduld jedoch gelohnt, denn der Standard überrascht in positiver Weise. Durch die Streichung von Wahlrechten, die Vereinfachung von Ansatz- und Bewertungsprinzipien sowie die Reduktion von Anhangangaben erreicht der Standard das Ziel, die Komplexität der full IFRS zu reduzieren, um somit ein adäquates Regelwerk für kleine und mittelständische Unternehmen zu schaffen.

Nachdem die Stärkung des HGB als Alternative zu den IFRS teilweise ausgeblieben ist, könnte zukünftig der IFRS for SMEs erneut an Attraktivität gewinnen. Es bleibt also abzuwarten, ob sich in Zukunft nicht doch eine Hinwendung des Mittelstands zu den IFRS ergeben wird. Es ist diesbezüglich jedoch noch offen, ob und wann es in der EU zu einer Anwendung des IFRS für KMU kommen wird, denn der Standard ist allein durch seine Veröffentlichung durch das IASB noch nicht rechtsbindend.

Um einen ersten Überblick zu schaffen, wurden wesentliche Regelungsinhalte zum Einzelabschluss des IFRS für KMU dem HGB nach BilMoG in der nachfolgenden Synopse gegenübergestellt.

Stichwort

Immaterielle
Vermögenswerte

BilMoG

  • Erstbewertung zu Anschaffungs- und Herstellungskosten
  • Planmäßige Abschreibung über die Nutzungsdauer
  • Keine Beschränkung der Nutzungsdauer

IFRS für KMU

  • Erstbewertung zu Anschaffungs- und Herstellungskosten
  • Planmäßige Abschreibung über die Nutzungsdauer
    => Streichung des Wahlrechts zur Neubewertungsmethode
  • Sofern die Nutzungsdauer nicht verlässlich schätzbar ist
    => maximale Abschreibung über zehn Jahre

Sachanlagevermögen

  • Erstbewertung zu AHK
  • Planmäßige Abschreibung über die Nutzungsdauer
  • Erstbewertung zu AHK
  • Planmäßige Abschreibung über die Nutzungsdauer
    => Streichung des Wahlrechts zur Neubewertungsmethode

Geschäfts- oder Firmenwert

  • Ansatzgebot
  • Planmäßige Abschreibung über die Nutzungsdauer
  • Grundsätzlich Annahme einer Nutzungsdauer von fünf Jahren, Abweichung möglich
  • Ansatzgebot
  • Planmäßige Abschreibung über die Nutzungsdauer
  • Sofern die Nutzungsdauer nicht verlässlich schätzbar ist => maximale Abschreibung über zehn Jahre

Forschungskosten

  • Ansatzverbot
  • Ansatzverbot

Entwicklungskosten

  • Ansatzwahlrecht
  • Ansatzverbot

Fremdkapitalkosten

  • Ansatzwahlrecht
  • Ansatzverbot

Außerplanmäßige Abschreibung

  • Pflicht, sofern ein Wertminderungstest für eine dauerhafte Wertminderung spricht
  •  Ausnahme: Finanzinstrumente   =>Wahlrecht zur Abschreibung auch bei vorübergehender Wertminderung
  • Pflicht, sofern das Ergebnis eines Impairment-Tests für eine dauerhafte Wertminderung spricht

Wertaufholung

  • Gebot, ausgenommen Geschäfts- oder Firmenwert
  • Gebot, ausgenommen Geschäfts- oder Firmenwert

Vorräte

  • Bewertungs-vereinfachungen:
    - Festwertmethode
    - gewogene Durchschnittsmethode
    - FIFO (first in – first out)
    - LIFO (last in – first out)
  • Bewertungsvereinfachungen:
    - Standardkostenmethoden
    - Retrograde Methode
    - Heranziehung des letzten verfügbaren Anschaffungspreis
    - gewogene Durchschnittsmethode
    - FIFO
  • Explizites Verbot der LIFO-Methode

Fertigungsaufträge

  • Completed-Contract-Methode:
    - Berücksichtigung von Gewinnen erst bei Realisation
  • Percentage of Completion-Methode:
    - Berücksichtigung von Gewinnen entsprechend dem Projektfortschritt

Finanzinstrumente

  • Grundsätzlich Bewertung im Zugang zum Transaktionspreis; Folgebewertung zu (fortgeführten) Anschaffungskosten
  • Zu Handelszwecken erworbene Finanzinstrumente:
    - Bewertung zu (fortgeführten) Anschaffungskosten
  • Ausnahme: Kreditinstitute
    Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
  • Bildung von Bewertungseinheiten (Hedge-Accounting) nach §254 HGB unter bestimmten Voraussetzungen möglich
  • Einfache Finanzinstrumente:
    - z.B. Flüssige Mittel, Forderungen LuL
    - Bewertung im Zugang zum Transaktionspreis; Folgebewertung zu (fortgeführten) Anschaffungskosten
  • Weitere Finanzinstrumente:
    - z.B. Derivate,
    - Zugangs- und Folgebewertung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
  • Komplexreduzierte standardisierende  Anforderungen an Hedge-Accounting im Vergleich zu IAS 39

Leasing

  • Grundsatz der wirtschaftlichen Zurechnung
  • Klassifizierung in finance oder operating leasing

Rückstellungen

  • Bewertung zum nach kfm. Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag
  • Abzinsung sofern Laufzeit > ein Jahr
  • Bewertung nach bester Schätzung des Erfüllungsbetrags
  • Abzinsung sofern Zinseffekt wesentlich

Pensionsrückstellungen

  • Planvermögen:
    Saldierungsgebot und Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
  • Bewertung der Pensionsrückstellung mit dem Teilwert- oder Anwartschaftsbarwert-verfahrens
  • Abzinsung mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinnsatz der vergangenen sieben Jahre oder dem durchschnittlichen Marktzins bei angenommener Restlaufzeit von 15 Jahren
  • Planvermögen:
    Saldierungsgebot und Bewertung zum Faire Value
  • Bewertung der Pensionsrückstellung grundsätzlich mit einer vereinfachten Form des Anwartschaftsbarwert-verfahrens
  • Abzinsung mit einem zum Bilanzstichtag gültigen, fristkongruenten Zinssatz erstrangiger Industrieanleihen; alternativ Staatsanleihen

Latente Steuern

  • Temporary-Konzept
  • Temporary-Konzept