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9-Punkte-Plan für deutsche Unternehmen

Hintergrund:

Die Hochwasserkatastrophe in Thailand bedeutet eine extreme Herausforderung für die thailändische Wirtschaft. Betroffen sind auch zahlreiche deutsche Unternehmen, die in Thailand produzieren oder den thailändischen Markt mit Produkten beliefern. Teilweise stehen die Maschinen und Fabriken still, Lager- und Produktionshallen wurden überschwemmt oder sogar zerstört. Die Zulieferindustrie gerät unter Druck, weil in Thailand hergestellte Teile fehlen. Die thailändische Regierung hat vom 27.10. bis 31.10. eine „Public Holiday“ ausgerufen, damit sich die Menschen um ihre Familien und ihr Eigentum kümmern können.
 
Die Rödl & Partner-Niederlassung in Bangkok, die derzeit selbst noch nicht von den Fluten betroffen ist, hat eine Hotline für deutsche Unternehmen eingerichtet, um diese in der Krisensituation zu unterstützen. In Bangkok ist unter Tel.: 0066 8 66 66 85 11 der Niederlassungsleiter und Partner Martin Klose erreichbar, zu europäischer Zeit unter 0221 94 99 09-342 Markus Schlüter am Asien-Desk in Köln. Darüber hinaus empfiehlt Rödl & Partner deutschen Unternehmen folgende Maßnahmen, um die Konsequenzen der Katastrophe zu minimieren.

Maßnahmen in der Krise:

  • Mitarbeiter schützen: Als Arbeitgeber tragen die Unternehmen mittelbar Verantwortung, falls durch die Flutkatastrophe Mitarbeiter zu Schaden kommen. Es ist ratsam das Mitarbeiter unbürokratisch freigestellt werden, wenn es aus Sicherheitsgründen unzumutbar ist, zum Arbeitsplatz zu kommen.
  • Produktionsstätten sichern: Auch aus Haftungsgründen sind vertretbare Maßnahmen einzuleiten, um teure Fertigungsanlagen und Maschinen, insofern sie bewegbar sind, vor dem Hochwasser zu schützen. Denn bei Großkatastrophen kann nicht mit der Kulanz des Versicherers gerechnet werden, wenn fahrlässig Schutzmaßnahmen unterlassen wurden.
  • Versicherungsschutz prüfen: Deutsche Versicherungen können globale Risiken absichern. Allerdings muss der Versicherungsschutz im Einzelfall geprüft werden. Häufig sind Hochwasserschäden nicht oder nur in engen Grenzen versichert. Die Versicherungsgesellschaften in Deutschland sind sensibilisiert und haben schnelle Unterstützung zugesagt.
  • Unterlagen sichern: Stellen Sie unbedingt sicher, dass wichtige Unterlagen, insbesondere Verträge und steuerliche Dokumente, wassersicher verwahrt sind. Zwar ist der Verlust im Katastrophenfall erklärbar, er kann aber im Nachhinein erheblichen bürokratischen Aufwand verursachen.
  • Kunden informieren: Können Produkte nicht mehr, nur zeitverzögert oder nicht in der geplanten Menge ausgeliefert werden, sind die Kunden sofort zu informieren. Gerade die Automobilzuliefererindustrie muss hier wegen der just-in-time-Fertigung vorausschauend agieren. Auch Lieferausfälle im beginnenden Weihnachtsgeschäft in Europa sind unbedingt rechtzeitig zu melden.
  • Haftungsfragen klären: In den Liefer- und Vertriebsverträgen sind schnellstmöglich Haftungsklauseln für den Ausfall vereinbarter Lieferungen zu prüfen. Hier drohen empfindliche Vertragsstrafen, insbesondere, wenn nicht rechtzeitig informiert wird. Zwar können im Katastrophenfall in der Regel Kulanzvereinbarungen getroffen werden. Dies hängt aber davon ab, wie schnell der Hersteller agiert.
  • Alternativen prüfen: Die Verlagerung der Produktion aus den Überschwemmungsgebieten oder sogar ins benachbarte Ausland ist nur in Einzelfällen zu erwägen und genau zu prüfen. Sinnvoll ist vielmehr, in eigenen Betrieben vorübergehende Ausweichkapazitäten zu schaffen. Dies kann auch in Vereinbarung mit Partnerunternehmen erfolgen. Sicherzustellen ist aber, dass die Erreichbarkeit des neuen Arbeitsplatzes für die Mitarbeiter sichergestellt ist.
  • Angestellten helfen: Geraten Mitarbeiter und deren Familien in Not, sollte ihnen kurzfristig Unterstützung angeboten werden. Dies kann beispielsweise auch ein Darlehen des Unternehmens sein. Hier gibt es sehr flexible und unbürokratische Regelungen. Schon wenig kann in diesem Fall sehr viel bewirken.
  • Rückstellungen vorsehen: Insofern mit erheblichen Verlusten zu rechnen ist, sollten entsprechende Rückstellungen gebildet werden. Die Verluste können steuerlich geltend gemacht werden.

Den 9-Punkte-Plan für deutsche Unternehmen können Sie hier als PDF-Datei downloaden.