Kurzinformationen zu ELStAM
Pressemitteilung des BMF vom 02. und 06.12.2011
Der Start für den Abruf der elektronischen Lohnsteuermerkmale durch die Arbeitgeber – ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) wird erneut verschoben. Wegen unerwarteter technischer Probleme können die Arbeitgeber erst ab Januar 2013 das neue Verfahren nutzen. Damit gelten die Lohnsteuerkarten 2010 bzw. die Ersatzbescheinigungen aus 2011 auch für das Kalenderjahr 2012 weiter.
Wenn die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte für das Jahr 2012 nicht mehr aktuell sein sollten oder sich im Laufe des Jahres ändern, muss der Arbeitnehmer über sein zuständiges Finanzamt die Änderungen veranlassen. Bei Arbeitgeberwechsel ist die (Papier-)Lohnsteuerkarte vom bisherigen Arbeitgeber auszuhändigen und dem neuen Arbeitgeber zu übergeben.
Pressemitteilung vom 02.12.2011
Pressemitteilung vom 06.12.2011
Pressemitteilung des BMF vom 10.10.2011
Seit Oktober 2011 versendet die Finanzverwaltung an alle Arbeitnehmer (ca. 41 Mio.) einen Brief mit Informationen über die (elektronischen) Lohnsteuerabzugsmerkmale.
Die Arbeitnehmer sollten die im Schreiben enthaltenen Merkmale umgehend auf Korrektheit prüfen, da bekannt wurde, dass das verwendete Programm der Finanzverwaltung fehlerhaft arbeiten kann. Insbesondere sollte bei der Prüfung der Lohnsteuerabzugsmerkmale ein Augenmerk auf die Freibeträge gelegt werden, hier können bestehende Freibeträge nicht in das Jahr 2012 übernommen worden sein. Eine Änderung sollte dann über das Formular „Antrag Lohnsteuerermäßigung“ (siehe unten) erfolgen.
Falls die ELStAM-Informationen einen Fehler enthalten sollten, muss eine Korrektur bei der zuständigen Finanzbehörde erfolgen (Antrag durch den Arbeitnehmer; Muster für einen Änderungsantrag finden sich auf dem Formularserver der Finanzverwaltung oder siehe unten beigefügte Links). Andernfalls wird der Arbeitgeber die falschen Daten (und damit vielleicht zunächst einen höheren Abzug) ab 2012 vornehmen.
Links zu den Änderungsformularen und Muster:









