Basel II
Die Auswirkungen von „Basel II“ auf mittelständische Unternehmen
Unter dem Begriff „Basel II“ wird die Rahmenvereinbarung des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht über die Eigenkapitalempfehlung für Kreditinstitute verstanden, die gemäß zweier EU-Richtlinien seit dem 1. Januar 2007 in der Europäischen Union von allen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten verpflichtend anzuwenden ist. Basel II besteht aus drei sich gegenseitig ergänzenden Säulen: Mindestkapitalanforderungen, Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess und Erweiterte Offenlegung.
Infolge der Finanz- und Kapitalmarktkrise sank und sinkt das Eigenkapital der Banken zum Teil erheblich, was ceteris paribus zwangsweise zu einem niedrigeren Gesamtkreditvolumen führt, weshalb vorübergehende staatliche Eingriffe in Form von Beteiligungserwerben und Garantien erforderlich wurden. Die Bundesregierung hat mit weiteren verschiedenen Gesetzen und Maßnahmen auf diese für den Unternehmens- und Bankensektor bedrohliche Situation reagiert. Die befürchtete sogenannte Kreditklemme ist bisher weitgehend ausgeblieben. Und obwohl viele Anzeichen auf Sturm stehen, ist immer noch nicht davon auszugehen, dass die deutsche Wirtschaft – von einigen Marktbereinigungen abgesehen – einer chronischen Wachstums- und Kreditfinanzierungsschwäche anheimfallen wird.
Auswirkungen von Basel II auf Mittelständler
Die Regelungen von Basel II führen dazu, dass die Eigenkapitalanforderungen an Hypothekendarlehen grundsätzlich stark sinken. Im Bereich der Unternehmenskredite, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, ist ebenfalls eine Entlastung festzustellen, wohingegen die Anforderungen der Kreditvergabe an Banken und insbesondere an Staaten stark angestiegen sind.
In den Basel II-Ausführungen finden sich keine Vorschriften zur Bepreisung der einzelnen Kredite. Ob die Bank nun entsprechend ihren Eigenmittelkosten Zinsen verlangt, hängt von ihren eigenen Ertrags- und Wettbewerbsüberlegungen ab.
Empirisch-wissenschaftliche Untersuchungen haben seit der Einführung von Basel II nachgewiesen, dass Basel II in keinem direkten Zusammenhang mit einer Verknappung oder Verteuerung der Kreditmittel für mittelständische Unternehmen steht. Insbesondere die sogenannte Mittelstandskomponente in den Baseler Konsultationspapieren führte dazu, dass die primär im Geschäft mit mittelständischen Unternehmen tätigen Banken die Kredite an ihre Kunden mit deutlich weniger Eigenkapital unterlegen müssen als andere Unternehmenskredite. Grundsätzlich können dadurch Kostenvorteile entstehen, die von den Banken auch an die mittelständischen Unternehmen weitergegeben werden können – verpflichtet sind die Banken dazu allerdings nicht.
Kritik an Basel II
Folgende wesentliche Kritikpunkte an Basel II werden derzeit diskutiert:
- Mittelständische Unternehmen in Deutschland verfügen traditionell über ein nur geringes Eigenkapital, weshalb für diese Unternehmen ein schlechteres Kreditrating zu erwarten ist, ohne dass dies der wirtschaftlichen Situation und Perspektive entsprechen muss. Deshalb wurden im Rahmen des Konsultationsprozesses für Basel II besondere Regelungen für kleine und mittlere Unternehmen vereinbart.
- Basel II zementiert wirtschaftliche Strukturen, da gerade diejenigen Unternehmen, die Kredite am wenigsten benötigen, am besten bewertet werden.
- Basel II führt tendenziell zu einer Kreditvergabe, die überwiegend nach statistischen Kriterien erfolgt.
- Basel II benachteiligt kleine Banken.
- Basel II wirkt konjunkturell prozyklisch.
Aus dem letztgenannten Grund wird derzeit von einigen namhaften Wissenschaftlern, aber auch von Wirtschaftspolitkern die zeitweise Aussetzung von Basel II gefordert, um zu erreichen, dass eine überzogene Bankenregulierung den Abschwung nicht noch weiter verschärft.
Mittlerweile hat die EU am 06. Mai 2009 ein Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht, das die Eigenkapitalvorschriften für Banken an die Erkenntnisse aus der gegenwärtigen Finanzkrise anpassen wird (z.B. wird ein Selbstbehalt für Finanzinstitute in Höhe von mindestens fünf Prozent des gesamten Wertes von verbrieften Forderungen eingeführt; ggf. wird dieser Anteil noch deutlich erhöht werden.). Darüber hinaus ist die Überarbeitung der Basel II – Direktive vorgesehen, im Rahmen derer die wesentlichen Kritikpunkte an Basel II aufgegriffen werden sollen.
Die Mitgliedsstaaten Ihrerseits müssen diese neue EU-Richtlinie bis zum 31. Oktober 2010 annehmen, in nationales Recht umsetzen und die neuen Vorschriften spätestens ab Ende 2010 anwenden. Daneben soll ein verbessertes, europaweit einheitliches Aufsichtssystem bis zum 31. Dezember 2011 geschaffen werden.








