Basel III
Neuerungen durch Basel III
Als Reaktion auf die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise beschlossen die G20-Staaten, neue Regularien für den Bankensektor einzuführen. Das vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht erarbeitete Paket von Maßnahmen (Basel III) wurde in der endgültigen Fassung am 16. Dezember 2010 veröffentlicht. Das Reformpaket ist die Antwort auf die während der Finanzkrise sichtbar gewordenen Schwachstellen wie übermäßige Fremdfinanzierung, unzureichende Liquiditätspolster sowie teilweise "minderwertiges" Eigenkapital. Minderwertig bedeutet hier, dass der Anteil des harten Kernkapitals (insb. gezeichnetes Kapital und thesaurierte Gewinne) zu gering und damit die sog. Verlustabsorptionskapazität nur ungenügend ausgeprägt ist.
Kernbestandteile des neuen Regelwerks sind insbesondere Anpassungen an der sog. 1. Säule der derzeit geltenden Basel II-Regularien, die die Anforderungen an die Hinterlegung von Risikoaktiva mit Eigen-/Fremdkapital regelt. Wesentliche Änderungen betreffen die Erhöhung von Mindest-Kapitalquoten sowie die Einführung neuer Mindest-Liquiditätsstandards und einer Höchstverschuldungsquote. Auch an den Säulen 2 und 3, die den bankaufsichtsrechtlichen Überprüfungsprozess bzw. die Offenlegungsvorschriften zum Gegenstand haben, wurden Anpassungen vorgenommen.
Die Neuregelungen müssen bis Ende 2012 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden und werden sukzessive ab 1.1.2013 in Kraft treten. Die EU-Kommission plant hierzu bereits im März 2011 einen Richtlinienvorschlag vorzulegen. Ab 1.1.2019 sollen die Basel III-Regelungen dann vollständig wirken. Für die verschärften Eigenkapitalanforderungen wurde bereits ein ab 1.1.2013 startender Umsetzungsfahrplan festgelegt, Höchstverschuldungsquote und Liquiditätskennzahlen werden zunächst einer Beobachtungsphase unterzogen und in 2015 bzw. 2018 dann verbindlich eingeführt.
Diese Auswirkungen der geänderten Mindestkapitalanforderungen werden sich voraussichtlich nicht nur im Bankensektor, sondern in allen Bereichen des wirtschaftlichen Lebens bemerkbar machen. So sind laut einer Studie der Boston Consulting Group bei den europäischen Banken 275 Mrd. Euro erforderlich, um den künftigen Minimalanforderungen an das harte Kernkapital von 7% gerecht zu werden. Allein in Deutschland wird mit einem Mehrbedarf von 66 Mrd. Euro gerechnet. Aufgrund dieses erheblichen Kapitalbedarfs ist davon auszugehen, dass sich der Bankensektor nicht erst kurz vor Inkrafttreten der Regelungen, sondern bereits jetzt auf diese Änderungen einstellt und die Geschäftspolitiken entsprechend frühzeitig anpassen wird
Konsequenzen aus Basel III für den Mittelstand
Als Reaktion auf die Wirtschafts- und Finanzkrise wurden die als „Basel III“ bezeichneten neuen Anforderungen für den Bankensektor erarbeitet, die ab 2013 sukzessive in Kraft treten werden (siehe Mandantenbrief 1/2011). Diese verpflichten die Banken, ihr Eigenkapital qualitativ und quantitativ zu erhöhen. Entsprechend hat – nach der Kapitalerhöhung der Deutschen Bank in Milliardenhöhe im September letzten Jahres – nun auch die Commerzbank angekündigt, neue Aktien im Wert von ca. 600 Millionen Euro auszureichen.
Ob es allerdings allen Kreditinstituten gelingen wird, ihr Kapital auf diese Weise zu stärken, ist fraglich, insbesondere bei Landesbanken und Sparkassen. Zudem dürfen die bei diesen Instituten weit verbreiteten stillen Einlagen zukünftig nicht mehr dem harten Kernkapital zugerechnet werden. Auch Gewinnthesaurierungen sind nicht für alle Banken problemlos möglich, zum einen aus Rücksicht auf die Eigentümer, zum andern, weil sie nicht genügend Gewinne erwirtschaften.
Sofern über Kapitalbeschaffungsmaßnahmen die Basel-III-Vorgaben nicht vollständig erfüllt werden können, verbleibt als Alternative nur eine Reduzierung der Risikoaktiva – also der ausgereichten Kredite –, um die geforderten Eigenkapitalquoten zu erfüllen. Dem steht voraussichtlich ab Mitte 2011 eine verstärkte Kapitalnachfrage aus dem Mittelstand gegenüber, da unter anderem ab diesem Zeitpunkt die Standard-Mezzanine-Programme wie PREPS, H.E.A.T. usw. auslaufen. Dies könnte zu einer Verteuerung von Darlehenszinsen führen; ein genereller Engpass bei Krediten ist aber unwahrscheinlich.
Insgesamt bringt Basel III Bewegung in die Bankenlandschaft. Da die strengen Rating- und Risikobewer-tungsvorgaben von Basel II weiterhin gelten, werden die Banken zukünftig noch intensiver Informationen von (Neu-)Kreditnehmern abfordern, um sie als Kunden besser einschätzen und die Risiken aus dem Kreditenga-gement minimieren zu können. Eine in Großunternehmen bereits alltägliche intensive Kommunikation mit Kreditgebern und Investoren wird sich deshalb auch in kleineren und mittleren Unternehmen durchsetzen. Eine solche Kommunikation bringt nicht nur Vorteile auf Seiten der Geldgeber; auch Sie als Unternehmer können Nutzen daraus ziehen. Gut aufbereitete Finanzinformationen über Ihr Unternehmen, wie beispielsweise ein standardisiertes monatliches Reporting oder eine verlässliche Planung, die nicht erst bei Kreditneuantrag vorgelegt werden, tragen zu einem zügigen und positiven Kreditentscheid bei.
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