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Alternative Investmentfonds

Die Weltwirtschafts- und Finanzkrise hat zu starker Verunsicherung bei Anlegern und Marktteilnehmern geführt. Das Marktsegment der geschlossenen Fonds – insbesondere des Immobiliensektors – nimmt hier jedoch eine Sonderstellung ein. Die Platzierungsergebnisse des ersten Quartals 2009 in geschlossene Immobilienfonds lagen mit EUR 544,6 Mio. 93 Prozent über den Zahlen des letzten Quartals 2008 (Quelle: VGF Verband Geschlossene Fonds e.V., Pressemitteilung 07/09).

Die Finanzkrise hat eine Reihe von Schwachstellen im globalen Finanzsystem offen gelegt. Sie hat gezeigt, wie die Risiken eines Sektors rasch auf das gesamte System übergreifen und schwerwiegende Folgen für alle Finanzteilnehmer und die Stabilität der Finanzmärkte nach sich ziehen können. „Fonds“ sind aber nicht gleich „Fonds“. Die plötzliche Auflösung hebelfinanzierter (leveraged) Positionen großer Hedgefonds und großer Rohstofffonds standen im Zentrum der betroffenen Finanzinstrumente. Die von Hedgefonds verfolgten Hebelstrategien haben in der Krise den Abschwung verstärkt. Nach Ansicht vieler Marktteilnehmer haben Rohstofffonds Ende 2007 zur Entstehung der Preisblasen auf den Rohstoffmärkten beigetragen, die das Umsichgreifen der Finanzkrise förderten. Auch wenn diese Fonds die Krise nicht verursacht haben, sieht sich der Sektor durch die jüngsten Entwicklungen doch schwer unter Druck. Vor allem klassische geschlossene Fonds waren aber eher Betroffene als dass sie zur Verstärkung der Finanzkrise beitrugen. Immobilienfonds und Private Equity Fonds sahen sich infolge des weltweiten Zusammenbruchs der Kreditmärkte Liquiditätsproblemen ausgesetzt – und das trotz oftmals konservativer Anlage in Sachwerten.

Vorschlag für eine Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds

Die Europäische Union hat jüngst einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (Alternative Investment Fund Managers – AIFM) vorgelegt. Zielrichtung des Richtlinienvorhabens ist es vor allem, die bereits erwähnten hebelfinanzierten Fonds stärker zu kontrollieren. Daher ist der Vorschlag stark auf die Strukturen dieser Fonds ausgerichtet. Da der europäische Gesetzgeber es für ineffektiv und kurzsichtig hält, Legislativinitiativen nur auf Teilbereiche des Marktes auszurichten, hat er den Anwendungsbereich sehr weit gefasst, so dass der Richtlinienvorschlag auch Vorgaben für die Regulierung auch geschlossener Fondsstrukturen enthält.

Viele der Mechanismen der Fonds, die im Fokus der Richtline stehen, gibt es jedoch bei anderen Arten der Vermögensanlage nicht. Dementsprechend stünden wir vor großen Anwendungs- und Auslegungsproblemen. Unpräzise Begriffe müssten in ein unpassendes Korsett gezwängt werden. Geschlossene Fonds müssten zudem aufwendige Strukturen etablieren, die jedoch für die Tätigkeit klassischer geschlossener Fonds weitgehend wirkungslos wären. Darüber hinaus wäre die Umsetzung für geschlossene Fonds mit Kosten verbunden, die dieses Marktsegment unter stärksten Druck setzen würden. Die Überlebensfähigkeit in der heutigen – insgesamt bewährten – Form wäre wohl ernsthaft bedroht. Was jedoch am wichtigsten ist – man verfolgt einmal mehr den Ansatz, durch Regulierung des Anbieters indirekt auch den Anlegerschutz zu verbessern. Ob dies funktioniert, erscheint zweifelhaft. Es bleibt abzuwarten, wie sich der weitere Gesetzgebungsprozess entwickelt und zu hoffen, dass für die Verwalter geschlossener Fonds zumindest auf diese zugeschnittene Ausnahmetatbestände geschaffen werden oder diese bestenfalls aus dem Anwendungsbereich ausgenommen werden.