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» Frage an die Unternehmensinhaber: Die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer hat eine breite öffentliche Diskussion ausgelöst.
Wie beurteilen Sie grundsätzlich den Kompromiss der Großen Koalition?

Am 24.12.2008 wurde das Erbschaftsteuerreformgesetz verabschiedet. Dieses gilt für alle Schenkungen und Erwerbe von Todes wegen ab 01.01.2009. Auf Antrag wird das Gesetz auch bereits auf Erbfälle der Jahre 2007 und 2008 angewandt.

Zielsetzung der Erbschaftsteuerreform war insbesondere die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte eine Bewertung sämtlichen Vermögens zu Marktwerten gefordert, um Willkür bei der Besteuerung zu vermeiden. Weiteres Ziel der Erbschaftsteuerreform war die Umsetzung der bereits im Koalitionsvertrag vom November 2005 enthaltenen Planung, insbesondere Unternehmen stärker zu entlasten. Zudem sollte die Reform aufkommensneutral gestaltet werden, so dass das den Ländern zustehende Erbschaftsteueraufkommen weiterhin bei ca. 4 Mrd. Euro liegt. Obwohl die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bereits seit Januar 2007 vorlag, fand eine Einigung über das Reformvorhaben erst in buchstäblich letzter Minute der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist, Ende 2008, statt.

Ergebnis des von der Regierungskoalition zäh errungenen Kompromisses ist eine recht weitgehende Begünstigung von Betriebsvermögen. Diese ist jedoch mit zahlreichen Hürden und Fallstricken verbunden. So ist der Unternehmensnachfolger, der die Begünstigungen beansprucht, je nach Begünstigungsmodell über sieben oder zehn Jahre gehalten, bestimmte Lohnsummenkriterien und Behaltensregelungen zu befolgen. Senkt er die im Unternehmen gezahlten Löhne ab oder veräußert er Teile des Unternehmens, drohen ihm drastische Steuernachzahlungen.

Grafik: Abstimmung der großen Koalition

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Das Ergebnis unserer Umfrage zeigt, dass die im Koalitionsvertrag der Regierungskoalition niedergelegte Zielsetzung, Unternehmensvermögen stärker zu entlasten, glatt verfehlt wurde. Lediglich 8 Prozent der befragten Unternehmen werten die Reform als positiv für ihr Unternehmen. Eine ganz deutliche Mehrheit spricht sich dagegen für eine Reform, Nachbesserungen oder eine völlige Abschaffung aus. Dies zeigt, dass die Familienunternehmen die durch die Erbschaftsteuerreform eingeführte Lohnsummenregelung und Behaltensregelungen als Damoklesschwert empfinden, das viel stärker wiegt als die mit der Reform geschaffenen Entlastungen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschaftskrise, die deutlich macht, dass ein Planungshorizont von sieben bzw. zehn Jahren völlig realitätsfern ist.

» Frage an die Unternehmensinhaber: Die Union und die FDP streben in ihren Wahlprogrammen Änderungen an der soeben erst in Kraft getretenen Erbschaft- und Schenkungsteuer an. Welche Vorschläge wären aus der Sicht Ihres Unternehmens zu begrüßen?

Bei der Bewertung der Reformvorschläge von Union und SPD wird deutlich, dass die Mehrheit gerne eine Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer sehen würde. Immerhin ein Drittel würde hierfür sogar einen Zuschlag zur Einkommensteuer in Kauf nehmen. Auch das neue Bewertungsverfahren für Unternehmen, das den Steuerpflichtigen entweder zwingt, ein kostenpflichtiges Gutachten in Auftrag zu geben oder eine deutlich zu hohe Bewertung zu akzeptieren, stellt für fast die Hälfte der befragten Unternehmen ein Problem dar. Zudem wird deutlich, dass sich die befragten Familienunternehmen in diesem Bereich deutlich mehr Planungssicherheit wünschen.