Italien will Solarförderung rückwirkend ändern

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Rom, 23. Juni 2014: Die italienische Regierung hat beschlossen, die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen zu senken. Nach dem Energiegesetz (Conto Energia) zugesagte Fördertarife für Solaranlagen mit einer Leistung von mehr als 200 Kilowatt sollen entweder pauschal um 10 Prozent reduziert oder auf einen verlängerten Förderzeitraum neu verteilt werden.

„Investoren müssen sich darauf einstellen, dass sich in Italien die Bedingungen für den Bezug der Tarife ändern. Wie die Regelung  ausfallen wird, ist noch nicht endgültig beschlossen. Aber nach dem jetzigen Stand bekommt die bisherige Verlässlichkeit Risse”, erklärt Roberto Pera, Partner von Rödl & Partner in Rom.

Hintergrund der Maßnahmen ist das Ziel, mittelständische Unternehmen bei den Stromkosten zu entlasten. Träger von nach dem Conto Energia geförderten PV-Anlagen werden zwischen zwei Optionen entscheiden müssen: Entweder sie stimmen einer Ausdehnung des Förderzeitraums von aktuell 20 auf 24 Jahre verbunden mit einer anteiligen prozentualen Absenkung der Jahr für Jahr zu beziehenden Fördertarife zu, oder sie akzeptieren eine pauschale Verringerung der Fördertarife in Höhe von 10 Prozent unter Beibehaltung des ursprünglich vorgesehenen Förderzeitraums von 20 Jahren.

Um die im Falle der Verlängerung des Förderzeitraums entstehenden wirtschaftlichen Nachteile zu überbrücken ist vorgesehen, dass die Unternehmen eine staatliche Finanzierung erhalten. Sie soll durch Garantien der staatlichen Cassa Depositi e Prestiti gedeckt sein werden, eine Institution, die mit der KfW in Deutschland vergleichbar ist.

„Wir sehen die Regelung sehr kritisch, weil sie rückwirkend in die finanzielle Planung der Investoren eingreift”, betont Svenja Bartels, Partner von Rödl & Partner in Padua. „Es ist fraglich, ob dieses Vorgehen nach internationalem und italienischem Recht zulässig ist. Wir empfehlen den betroffenen Unternehmen, das Gesetzesdekret abzuwarten und dann über entsprechende Maßnahmen zu entscheiden.”

Ähnlich wie in Spanien könnte es auch in Italien zu rechtlichen Schritten kommen, wenn Italien tatsächlich bereits gemachte Zusagen brechen sollte. „Sollten nach geltendem Recht erworbene Zusagen, auf Grundlage derer Investitionsentscheidungen getroffen wurden, rückwirkend zum Nachteil der Investoren geändert werden, werden wir die Einleitung eines Schiedsverfahrens prüfen”, betont Stefan Brandes, Managing Partner von Rödl & Partner Italien.

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