Sanktionen gegen Russland – Hohes Risiko für exportorientierte Unternehmen

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  • Insbesondere Maschinen- und Werkzeugbau betroffen
  • Bei Verstößen gegen das Sanktionsregime drohen drastische Strafen


Moskau/Stuttgart, 01.08.2014: Die verschärften Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland bergen für deutsche Unternehmen hohe Risiken. Bei Verstößen drohen neben hohen Bußgeldern auch strafrechtliche Konsequenzen. Auch für exportorientierte Unternehmen wichtige zollrechtliche Verfahrenserleichterungen können entfallen. Da die Sanktionen auch für sogenannte Dual-Use-Güter gelten, also Produkte, die sowohl militärisch als auch zivil genutzt werden können, sind zahlreiche Branchen betroffen. Insbesondere Maschinenbauer und Werkzeughersteller müssen ihre Prüfungen verstärken, auch die Chemie-Industrie sollte entsprechende Maßnahmen einleiten.

„Die von der EU beschlossenen Sanktionen haben eine neue Dimension”, erklärt der Leiter des Russlandgeschäfts von Rödl & Partner, Dr. Andreas Knaul. „Bisher hatten wir es mit konkret fassbaren Einschränkungen für bestimmte russische Staatsbürger zu tun. Jetzt sind Produkte von den Sanktionen betroffen, die auch aus Deutschland nach Russland importiert oder von deutschen Unternehmen vor Ort produziert werden. Das wird viele Familienunternehmen treffen.”

Schon im März 2014 hatte die Europäische Union personenbezogene Sanktionen gegen russische Staatsbürger erlassen. Es wurden Reisebeschränkungen verhängt, Vermögenswerte eingefroren und ein sogenanntes Bereitstellungsverbot erlassen. Den gelisteten Personen dürfen weder Gelder noch sonstige wirtschaftliche Ressourcen oder materielle bzw. immaterielle Vermögenswerte zur Verfügung gestellt werden. Am 25.07.2014 wurden weitere Personen und Unternehmen in die Listen aufgenommen. Seit heute gelten nun verschärfte Sanktionen. Konkret wurden Lieferverbote für Rüstungsgüter wie Waffen und Munition ausgesprochen. Bei Dual-Use-Produkten werden Lieferungen im Zusammenhang mit einer militärischen Verwendung oder einem militärischen Empfänger untersagt.

„Jetzt müssen alle Exporte nach Russland und an russische Unternehmen auf den Prüfstand”, warnt die Außenwirtschafts- und Zollrechtsexpertin Isabel Ludwig von Rödl & Partner Stuttgart. „Der Zoll wird alle Ausfuhren nach Russland genau unter die Lupe nehmen. Die Folgen eines Verstoßes können für kleinere Unternehmen existenzielle Auswirkungen haben.”

Gerade diese Beschränkungen bergen Risiken. Beispielsweise exportierten deutsche Unternehmen im Jahr 2013 Werkzeugmaschinen (inkl. Teilen und Zubehör) im Wert von knapp 700 Mio. Euro nach Russland. All diese Exporte müssen aufgrund der neuen Beschränkungen besonders kritisch geprüft werden und können künftig teilweise verboten sein.

Flankierend zu den o.g. Beschränkungen wurden für spezielle Technologien, Anlagen, Ausrüstungen und Produkte aus dem Bereich der Energiegewinnung Genehmigungstatbestände und teilweise auch Verbote beschlossen, welche den neuen Sanktionen auch wirtschaftliche Tragweite verleihen sollen.

„Die jetzt beschlossenen Sanktionen haben direkte Auswirkungen auf deutsche Unternehmen, die nach Russland exportieren oder vor Ort tätig sind. Bei allen Russland-Geschäften muss nun genau geprüft werden, ob Genehmigungspflichten bestehen und ob die eigenen Produkte unter das Sanktionsregime fallen”, warnt Knaul. „Russische Geschäftspartner und auch zu liefernde Produkte sollten nochmals überprüft werden. Handel mit gelisteten Personen und die Lieferung genehmigungspflichtiger Güter muss wirksam verhindert werden. Hierfür sind entsprechende innerbetriebliche Kontrollprozesse einzurichten.”

Die Einhaltung der Sanktionen ist wichtig, da Verstöße drastische Folgen haben können. „Liefert ein Unternehmen beispielweise Produkte an gelistete Personen, drohen neben hohen Bußgeldern auch strafrechtliche Konsequenzen”, erklärt die Zollexpertin Ludwig. „Auch der Entzug von zollrechtlichen Verfahrenserleichterungen ist möglich. Dies kann Auswirkungen auf die gesamten betrieblichen Prozesse haben. Des Weiteren kann nach dem sog. Bruttoabschöpfungsprinzip der gesamte Erlös aus dem Verkauf eingezogen werden. Exportorientierte Familienunternehmen sind durch diese Maßnahmen bei Sanktionsvergehen in ihrer Existenz bedroht”, so Ludwig.

Stehen Unternehmen in Verhandlungen, sollte die Gefahr möglicher weiterer Sanktionen auch in die Vertragsgestaltung mit einfließen und Vorsorge für diese Szenarien getroffen werden. „Wir empfehlen, Kündigungsrechte statt Rücktrittsrechte zu vereinbaren, um dem Fall eines weiterreichenden Embargos vorzubeugen”, betont Ludwig. „Nur dann ist sichergestellt, dass das Unternehmen die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen und Lieferungen erhält.”.

Auch Währungsabsicherungsgeschäfte sind zu überlegen, um die Verträge nicht durch Kursverluste der russischen Währung zu gefährden. Zudem kann häufig über Treuhandkonten in Drittländern die spätere Auszahlung trotz eines Embargos gewährleistet werden. Dabei treffen aber diverse Länder bereits Gegenmaßnahmen, wie beispielsweise die Schweiz bei Zahlungen im Zusammenhang mit den sanktionsmäßig gesperrten Personen, um sich nicht entsprechenden politischen Vorwürfen auszusetzen.

Eine genaue Beobachtung der politischen Entwicklung und entsprechende Maßnahmen, die das Risiko von Verstößen minimieren, sind in jedem Fall eine gute Investition in die Zukunft des Unternehmens und unter Compliance-Gesichtspunkten unabdingbar.

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Petar Grujicic-Hauck

Leiter Unternehmenskommunikation

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