Arbeitgeber dürfen Klagerecht nicht kassieren

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Ein Angestellter aß zwei Fertigsuppen aus dem Lager seines Arbeitgebers und sollte entlassen werden. Unter Druck unterzeichnete er einen Aufhebungsvertrag, den er jedoch widerrief - zu Recht, wie ein Gericht nun befand.
 
Geklagt hatte der Mitarbeiter eines Einzelhandelsunternehmens in Nordrhein-Westfalen. Von ihm wollte sich das Unternehmen mittels eines Aufhebungsvertrags trennen, weil er aus dem Lagerbestand des Arbeitgebers zwei Fertigsuppen entwendet und verzehrt hatte, ohne sie zu bezahlen.
 
Solche Bagatellkündigungen unterliegen aber strengen Auflagen – insbesondere nach schlagzeilenträchtigen Urteilen der vergangenen Jahre…
 
Die vollständige Kolumne finden Sie bei der WirtschaftsWoche online unter http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/rein-rechtlich-arbeitgeber-duerfen-klagerecht-nicht-kassieren/11522354.html.

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Ina-Kristin Hubert

Fachanwältin für Arbeitsrecht

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