Überarbeitete Verwaltungsmaßnahmen für Steuerregistrierung

PrintMailRate-it
​Als Unterstützungsmaßnahmen zur  Vertiefung der Reform des administrativen Überprüfungssystems veröffentlichte die SAT im Dezember 2014 die Verordnung Nr.36 „die Entscheidung zur Überarbeitung der Verwaltungsmaßnahmen von Steuerregistrierung” („Maßnahmen”), deren vorherige Ausgabe mehr als zehn Jahre implementiert war. Folgende Punkte sind von uns als wichtigste Highlights der aktualisierten „Maßnahmen” zusammengefasst:
  • Sowohl die offizielle als auch die vorübergehende Steuerregistrierungszertifikate werden „ohne” statt „mit” Vorprüfung ausgestellt.
  • Löschung der Regelung hinsichtlich der „Vor-Ort-Prüfung” wegen des offensichtlichen Zweifels über die von Steuerpflichtigen eingereichten Zeugnissen und Unterlagen
  • Steuerbehörde sollte am gleichen Tag den Antrag für neue steuerliche Registrierung oder Änderungen der Steuerregistrierung behandeln
  • Vorbringung der Definition „Identifikationsnummer der Steuerpflichtigen” und Klarstellung ihrer Einzigartigkeit
  • Stornierung der Antragsregelungen von „vorläufiger Geschäftslizenz für vorläufige Steueranmeldung” und „Anforderung der vorläufigen Steueranmeldung für ausgehende Geschäfte über 180 Tage”
  • Teilweise Änderungen der gesetzlichen Haftpflichten
 

Unsere Ansicht

Die Überarbeiteten „Maßnahmen” sind im Großen und Ganzen die entsprechenden Maßnahmen gemäss der Entscheidung zur Auflösung der administrativen Projektüberprüfung vom Staatsrat. Wir fassen nachfolgend die Auswirkungen der wichtigsten Änderungen für Steuerpflichtigen zusammen:
 

Umsetzung der Richtlinie hinsichtlich der Dezentralisierungspolitik vom Staatsrat. Folgende drei Maßnahmen werden erwartet, die Effizienz der Verwaltung von Steuerbehörde zu verbessern und Verwaltungskosten der Steuerpflichtigen zu reduzieren.

  • Direkte Erteilung des Zertifikats statt Ausstellung des Zertifikats nach der Vorprüfung gemäß vorherigen  Maßnahmen
  • Löschung der Anforderung der „Vor-Ort-Prüfung” wegen des offensichtlichen Zweifels über die von Steuerpflichtigen eingereichten Zeugnissen und Unterlagen
  • Neue Steuerregistrierung und Änderung der Steuerregistrierung sollte am gleichen Tag behandelt werden.
 

Stornierung der teilweise vorläufigen Registrierung, um Angemessenheit bzgl.  kurzfristigen oder gebietübergreifenden Geschäfte der Steuerpflichtigen vorzusehen

  • Löschung der Anforderung von „vorläufiger Geschäftslizenz für vorläufige Steuerregistrierung”
  • Löschung der Anforderung von „vorläufiger Steuerregistrierung für ausgehende Geschäfte über 180 Tage”
 

Reduzierung der Strafbeträge für Steuerpflichtige

  • Aufhebung der Haftpflicht der Steuerpflichtigen, wenn Steuererklärung, Änderung und Abmeldung nicht anhand der Richtlinie durchgeführt werden.
  • Aufhebung der Haftpflicht der Steuerpflichtigen, wenn sie sich nicht anhand der Richtlinie auf Verleihung, Veränderung, Beschädigung, Handel und Fälschung des Steuerregistrierungszertifikats beziehen.
  • Geldstrafe der Steuerpflichtigen wegen der fehlenden Einbehaltungsanmeldung werden von RMB 2.000 auf  RMB 1.000 reduziert.

Hiermit möchten wir Steuerpflichtige nochmals daran erinnern: Ziel der neuen Maßnahmen ist die Erleichterung der unnötigen Belastungen der Steuerpflichtigen anstatt die Reduzierung der Anforderungen hinsichtlich der Einhaltung der Steuervorschriften, auch wenn die Einschränkungen bei der Steuerregistrierung als Erleichterung erscheinen.

Im Gegenteil ist zusammen mit der Einführung der „Übergangsregelung zur Publizität von Unternehmensinformationen”seit 2014 sowie Veröffentlichung der weiteren neuen Steuervorschriften die Anforderung der chinesischen Steuerbehörde auf die Selbstdisziplin der Steuerpflichtigen zur Einhaltung der Regelung weiterhin verstärkt.

Es wird erwartet, dass die Einschränkungen der Steuerpflichtigen im Rahmen der einschlägigen Steuervorschriften in der Zukunft weiter reduziert werden. Im Falle eines Verstoßes, kann der negative Einfluss auf den Steuerpflichtigen sogar stärker sein im Hinblick auf die interne Einstufung von der Steuerbehörde sowie seines Rufes. Daher empfehlen wir den Steuerpflichtigen die entsprechenden Auswirkungen der neuen Steuervorschriften zu beobachten um mögliche Steuerrisiken zu vermeiden. 

Aus dem Newsletter

Kontakt

Contact Person Picture

Vivian Yao

Certified Tax Adviser (China)

Partner

+86 21 6163 5200

Anfrage senden

Wir beraten Sie gern!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu