Stellungnahme zu BEPS-Aktionspunkt 10: Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung

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Im Rahmen des „Action Plans on Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)” konzipiert die Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) im Auftrag der G20-Staaten Maßnahmen zur Eindämmung von Gewinn­ver­lagerungen und -kürzungen von multinationalen Unter­nehmen. Die OECD erarbeitete hierzu international abgestimmte und wirksame Regelungen, die am 5. Oktober 2015 veröffentlicht wurden. Ein ausschlaggebender Bestandteil in diesem Zusammenhang ist das Thema Verrechnungspreisgestaltung. Um die oftmals gegenläufigen Interessenlagen der jeweiligen Parteien optimal auszubalancieren und um den Maßnahmenkatalog auf eine breite Basis zu stellen, gibt die OECD regelmäßig interessierten Parteien die Möglichkeit, ihre aktuellen Entwurfsfassungen zu bewerten und zu kommentieren. 
 
Rödl & Partner ergreift stets die Chance speziell im Namen unserer mittelständischen Mandanten, die Vorschläge der OECD zu beurteilen. In einem aktuellen Beitrag überarbeitete die OECD Kapitel VII zum Thema Dienstleistungsverrechnung und Verrechnung von Leistungen mit einem geringen Wertschöpfungsbeitrag der OECD Verrechnungspreisrichtlinien. Die OECD nimmt sich dabei eines aus Mandantensicht sehr entscheidenden Themas an, denn nahezu jedes multinationale Unternehmen verrechnet Intercompany Dienstleistungen. Im Rahmen des vorliegenden Diskussionsentwurfs schlägt die OECD strukturelle Vorgehensweisen und Regelungen zur Verrechnung von Intercompany Leistungen vor. Rödl & Partner bezieht auch zu diesem Entwurf Stellung.

Den vollständigen Kommentar können Sie hier in englischer Sprache einsehen:
 
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zuletzt aktualisiert am 24. August 2016 

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Dr. Kai-Uwe Bandtel

Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht

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