Kroatien-Anpassungsgesetz – das kleine Jahressteuergesetz

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Bedingt durch den Beitritt Kroatiens in die EU wurden einige steuerliche Bestimmungen in Deutschland angepasst.
 
Dies nahm die Bundesregierung zum Anlass, darüber hinaus weitere wesentliche steuerliche Änderungen durch das „Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer Vorschriften (StÄndAnpG-Kroatien)” vorzunehmen.
 
Das Gesamtpaket der Gesetzesvorlage aus Referentenentwurf, Bundesratsdrucksache, Unterrichtung durch die Bundesregierung und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses umfasste mehr als 400 Seiten. Der Name „kleines” Jahressteuergesetz ist also durchaus irreführend.
 
In 4 Beiträgen haben wir die wesentlichen Änderungen für Sie zusammengefasst:
 

Änderungen im Einkommensteuergesetz

Durch das StÄndAnpG ergeben sich für die Veräußerung von Dividendenansprüchen und für die Erträge aus erworbenen Versicherungsansprüchen Änderungen. Zudem wird der Anwendungsbereich des § 50i EStG (Veräußerungsgewinnbesteuerung gewerblich geprägter Personengesellschaft mit ausländischem Gesellschafter) erweitert. Mehr »
 

Änderungen im Umsatzsteuergesetz

Das StÄndAnpG-Kroatien setzt zwei spannend erwartete umsatzsteuerliche Regelungen (Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und MOSS) um. Mehr »
 

Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz

Das StÄndAnpG-Kroatien führt auch zu Änderungen im Bereich des Grunderwerbsteuerrechts. Mehr »
 

Weitere Änderungen

Zu den weiteren Änderungen durch das StÄndAnpG-Kroatien gehören u.a. die Anpassungen durch den Beitritt der Republik Kroatiens zur Europäischen Union, Korrekturen der Reisekostenreform 2013 und die Erweiterung des Inlandsbegriffs. Mehr »
 

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Dr. Hans Weggenmann

Diplom-Kaufmann, Steuerberater

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