BGH erleichtert Kündigung säumiger Mieter

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​Wer seine Miete nicht oder nicht rechtzeitig zahlt, dem kann fristlos gekündigt werden. Das gilt auch, wenn Sozialbehörden den Zahlungsverzug zu verantworten haben, entschied der Bundesgerichtshof.
 
Geklagt hatte der Besitzer einer 140 Quadratmeter großen Wohnung in Hilden in Nordrhein-Westfalen. Sein Mieter, der ab Oktober 2011 Unterstützung von der Agentur für Arbeit erhielt, hatte ab Januar 2013 sein Wohnungsgeld vom Jobcenter Mettmann nicht an den Vermieter weitergeleitet. Dieser kündigte wegen der Mietrückstände im April 2013 fristlos…
 
Die vollständige Kolumne finden Sie bei der WirtschaftsWoche online unter http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/rein-rechtlich-bgh-erleichtert-kuendigung-saeumiger-mieter/11331088.html.

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Andreas Griebel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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