Mitarbeiterbindung durch Mitarbeiterbeteiligung – eine Idee für KMU?

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Mitarbeiterkapitalbeteiligung – ist das nicht nur interessant für börsennotierte Gesellschaften? Eine Frage, die wir als Berater häufig hören. Doch die Praxis zeigt: Zunehmend kommen auch mittelständische Unternehmer, v.a. aber Existenzgründer auf die Idee, ihre Mitarbeiter zu beteiligen. Ein Personalthema? Sicherlich, denn es betrifft die Mitarbeiter. Hinter der Idee steckt jedoch einiges mehr. Nämlich ein strategisches Konzept, das die Ziele von Mitarbeitern, Unternehmern und Investoren verbinden kann.
 
 
 
 
 

Von der Mitarbeiterbeteiligung zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Mitarbeiter können in vielfältiger Weise beteiligt werden: Durch eine transparente Informationspolitik und durch eine offene Kommunikation findet eine emotionale Beteiligung statt. Je nach Branche werden Mitarbeiter naturgemäß auch an Entscheidungen beteiligt. Dies erzeugt Verantwortung: Wenn z.B. in einem Ladengeschäft die Verkäuferin einen Verhandlungsspielraum beim Verkauf der Produkte erhält, wird sie damit eigenverantwortlich umgehen. Auch Chancen der Weiterentwicklung stellen durchaus eine immaterielle Bindung der Mitarbeiter dar.
 
Zusätzlich spielt die materielle Beteiligung der Mitarbeiter eine große Rolle: Die Palette reicht von einer innovativen Vergütung in Form von einer steuerbegünstigten Sachzuwendung wie z.B. einem Kindergartenzuschlag oder einem Warengutschein bis hin zur Übertragung eines Geschäftsanteils – dann wird der Arbeitnehmer zum Unternehmer.
 
Zwischen diesen beiden Extremen gibt es vielfältige Möglichkeiten, individuelle Lösungen zu finden. Dies müssen nicht gleich Aktien sein, die den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden; mit Darlehen oder mit Genussrechten lassen sich auf das Unternehmen zugeschnittene Modelle finden, die vielleicht sogar zusätzliche steuerliche Vorteile für beide Seiten bringen.
 

Warum ist die Mitarbeiterkapitalbeteiligung für Start-ups interessant?

Auch junge Unternehmen sind auf qualifizierte Mitarbeiter angewiesen. In der Regel aber ist es so, dass die Kapitaldecke von neu gegründeten Unternehmen eher dünn ist; gut ausgebildeten und engagierten Mitarbeitern kann dann nicht das für ihre Leistung adäquate Gehalt gezahlt werden. Der gute alte Bonus hat sicher nicht ausgedient, doch er hat nicht immer die Wirkung, die sich der Unternehmer wünscht. Engagierte und verantwortungsbewusste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wollen heute mehr: Sie wollen Wertschätzung und Entwicklungsmöglichkeiten, aber auch Eigenverantwortung. Umfragen in der sog. Generation Y haben gezeigt, dass das Gehalt sicherlich eine Bewertungsgröße ist, aber nicht die wesentliche Rolle spielt, um sich für ein Unternehmen zu entscheiden. Ausgebildete Fachkräfte haben heute die Wahl und werden sich an ein Unternehmen binden, in dem sie ihre Zukunftspläne verfolgen und ihre Entwicklungsmöglichkeiten ausschöpfen können. Beide Interessen – die des Unternehmers an der Bindung der von ihm ausgebildeten Fachkräfte und die des Mitarbeiters an der Wertsteigerung des Unternehmens durch sein persönliches Engagement – können mit einer Mitarbeiterbeteiligung bedient werden.
 

Was hat die Beteiligung der Mitarbeiter mit dem Eigenkapital und Investoren zu tun?

Falls die Eigenkapitalausstattung für die Ideen und Zukunftspläne nicht ausreicht, besteht das Interesse, einen Investor mit ins Boot zu nehmen. Investoren aber legen Wert darauf, dass nicht nur das Produkt des Unternehmens, sondern auch das Management dauerhaft überzeugt. Nur dann werden sie bereit sein zu finanzieren. So liegt es auf der Hand, warum Finanzinvestoren eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung begrüßen. Die fähigen Führungskräfte sollen auch künftig an Bord und motiviert bleiben. Darüber hinaus ist es für das Wachstum des Unternehmens notwendig, weiteres qualifiziertes Personal zu rekrutieren, zu incentivieren und damit zu binden und zu motivieren. All dies kann mit einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm erreicht werden.
 
Wenn das Unternehmen aber gar keine Investoren im Boot haben will, gibt es auch Modelle wie z.B. Mitarbeiterdarlehen, die eine positive Auswirkung auf die Eigenkapitalrate haben können. Welche Art der Beteiligung ist für mein Unternehmen geeignet?
 
Welche Art der Beteiligung für das Unternehmen geeignet ist, hängt maßgeblich von dessen Zielen ab. Die Wahl verschiedener Rechtsformen ist möglich, wobei sich Investoren meist nur an Kapitalgesellschaften beteiligen. Ansonsten ist die Konstruktion der Rechtsform von diversen Faktoren abhängig, auch von der steuerlichen Situation. Eine GmbH ist ideal für Gesellschafter, die nicht selbst das Unternehmen führen, trotzdem aber die Kontrolle ausüben und im Fall der Fälle ihren Willen unproblematisch durchsetzen wollen. Eine solche Konstellation ist in einer GmbH regelmäßig leichter umzusetzen als in einer Aktiengesellschaft. Der Grund dafür liegt darin, dass das Aktiengesetz wesentlich weniger dispositiv ist. Es sind also relativ enge gesetzliche Vorgaben zu beachten. Bei der GmbH fängt die größere Freiheit der Vertragsgestaltung bei Gewinnausschüttungen an und hört bei Stimmrechten auf. Auf der anderen Seite ist jedoch zu berücksichtigen, dass eine notarielle Beurkundung von Anteilsübertragungen erfolgen muss. Eine Aktiengesellschaft kann vorteilhaft sein, wenn ein Börsengang geplant ist oder der Gesellschafterkreis sich schnell ändert oder wächst.
 

Und der Haken?

Natürlich fallen Kosten bei der Konzeption eines solchen Modells an. Wichtig ist es, von Anfang an alle Aspekte wie Rechtsform, Steuern, Arbeitsverträge, v.a. aber die Ziele des Unternehmens im Blick zu haben. Neben der Konstruktion des Modells ist eine konkrete zeitliche Planung notwendig. Wenn Steuervorteile gesichert werden sollen, wird i.d.R. eine Lohnsteueranrufungsauskunft erforderlich sein. Möglicherweise ist auch zusätzlich noch eine verbindliche Auskunft zur Kapitalertragsteuer notwendig. Parallel dazu sollten natürlich auch das Sozialversicherungsrecht sowie Kapitalanlagenrecht nicht außer Acht gelassen werden.
 

Fazit

Eine strukturierte Konzeption eines Beteiligungsmodells ist notwendig, um Rechtssicherheit zu schaffen. In jüngster Zeit sind Entscheidungen der Finanzgerichte bekannt geworden, in denen Ausschüttungen aus Beteiligungsprogrammen als Arbeitslohn qualifiziert wurden, die aber als Kapitaleinnahmen für die Mitarbeiter gedacht – und auch so versteuert – waren. Rechtliche und steuerliche Fallen dürfen erst gar nicht entstehen, damit das Programm die volle Wirkung entfalten kann, für die es gedacht ist: Ihre Mitarbeiter zu motivieren und zu binden. Mit der entsprechenden Expertise ist es im gemeinsamen Gespräch mit Ihnen, dem Unternehmer, möglich, trotz der Komplexität dieses Themas ein Modell auf die Beine zu stellen, das auch mittelständische Unternehmen überzeugt.
 
zuletzt aktualisiert am 09.09.2015
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