Praxistipps für die Gestaltung von Arbeitsverträgen mit ausländischen Arbeitnehmern

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Vergleichbar zu der bei Gestaltung von Arbeitsverträgen in Deutschland geltenden Rechtslage, genießen auch die Parteien eines Arbeitsvertrages in den VAE eine grundsätzliche Vertragsfreiheit. Allerdings ist diese Vertragsfreiheit auch in den VAE durch die gesetzlichen Vorschriften zum Arbeitnehmerschutz eingeschränkt, wenngleich die insoweit zu berücksichtigen, emiratischen Rechtsvorschriften vergleichsweise überschaubar anmuten. Eine insoweit nennenswerte Besonderheit des emiratischen Rechts stellt wohl der vom Arbeitgeber grundsätzlich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszuzahlende „End of Service Benefit” dar…
 
Den vollständigen Artikel aus dem Newslettter Recht & Steuern der AHK VAE können Sie im PDF Praxistipps für die Gestaltung von Arbeitsverträgen mit ausländischen Arbeitnehmern nachlesen.
 
 
zuletzt aktualisiert am 18.06.2014

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