Von der Pflicht zur Kür: Steuerliche Überleitungsrechnung zur Optimierung der Konzernsteuerquote

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zuletzt aktualisiert am 20. September 2017
 
Die IFRS verfolgen das übergeordnete Ziel, entscheidungsrelevante Informationen für die Abschlussadressaten zur Verfügung zu stellen. Dementsprechend erfordert IAS 12 ausführliche Angaben und Erläuterungen zum Bestand tatsächlicher und latenter Steuern (IAS 12.79 ff.).
 

 
Besonderer Bedeutung kommt der steuerlichen Überleitungsrechnung (Tax Rate Reconciliation, „TRR”) zu. Hierbei ist eine Beziehung zwischen dem tatsächlichen und dem auf Basis des IFRS-Periodenergebnisses zu erwartenden Steueraufwand bzw. -ertrag herzustellen. Der erwartete Steueraufwand bzw. -ertrag berechnet sich als Produkt aus IFRS-Periodenergebnis und dem anzuwendenden Steuersatz (= i.d.R. Steuersatz des Mutterunternehmens).
 
In der Praxis treten bei Erstellung einer steuerlichen Überleitungsrechnung herausfordernde Frage­stellungen auf. Eine nicht miteinander abgestimmte Ermittlung von laufenden und latenten Steuern führt zu nicht vollständig erklärbaren Steuerpositionen. Zudem birgt eine manuelle Ermittlung der latenten Steuern mit geringem Automatisierungsgrad auf Basis von Excel-Lösungen ein hohes Fehlerrisiko. Nur mit Hilfe von systemgestützten Steuerreporting-Tools,  wie das von Rödl & Partner empfohlene DefTax®, können diese Herausforderung zuverlässig und effizient bewältigt werden. Ein solches Tool berechnet die laufenden und latenten Steuern im Einzel- und Konzernabschluss nach HGB, IFRS und US-GAAP und stellt dem Anwender wertvolle Auswertungsmöglichkeiten über die Zusammensetzung der laufenden und latenten Steuern über alle Konzerngesellschaften hinweg zur Verfügung. Hierbei wird sichergestellt, dass die nach IAS 12 erforderliche Überleitungsrechnung systemseitig bereits ermittelt wird. Zudem werden  die laufenden und latenten Steuern revisionssicher berechnet und über komfortable Schnittstellen arbeitet die webbasierte Anwendung sehr effizient.
 
Zusätzlich sollte die Erstellung einer steuerlichen Überleitungsrechnung nicht nur als notwendige Compliance-Forderung angesehen werden: Vielmehr kann sie von den Unternehmen gezielt dazu genutzt werden, die bestehenden Einflussfaktoren auf die Konzernsteuerquote zu identifizieren und durch eine einheitliche internationale Steuerstrategie und Steuerbilanzpolitik zu optimieren. Unterstützt durch ein systemgestütztes Tool kann im Rahmen der steuerlichen Überleitungsrechnung ein umfassender Überblick über alle steuerlichen Verhältnisse in einem Konzern ermöglicht werden. Durch die Kenntnis aller Haupteinflussfaktoren im In- und Ausland sowie dem Zusammenspiel der einzelnen Besteuerungs­tat­bestände kann somit eine nachhaltige Optimierung der Konzernsteuerquote erziel werden.
 
In einer Überleitungsrechnung werden alle Effekte aus Sachverhalten, die Einfluss auf den effektiven Steueraufwand haben, transparent dargestellt. Diese liefert damit wichtige Ansatzpunkte für Gestaltungsideen im Rahmen einer Steueroptimierung. Hierdurch wird auch ein Vergleich der Konzern­steuerquote mit anderen Unternehmen möglich. Zu den bedeutendsten Überleitungspositionen zählen:
  • steuerfreie Erträge,
  • steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen,
  • Steuersatzabweichungen sowie
  • Auswirkungen steuerlicher Verluste.
 
Die folgende Tabelle zeigt exemplarisch die Überleitungsrechnungen eines Unternehmens für die Jahre 2016 und 2017:
Geschäftsjahr 2017 ​Geschäftsjahr 2016
​Ergebnis vor Ertragsteuern​100.000​100.000
​Ertragsteuersatz​30 Prozent​30 Prozent
​Erwarteter Steueraufwand ​30.000 ​30.000
​Steuerfreie Erträge​-350​-120
​Nicht abzugsfähige Aufwendungen inkl. Ausländischer Quellensteuer​+1.170​+5.890
​Abweichende ausländische Steuerbelastung​-7.500​-1.000
​Nicht aktivierte latente Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge​+500​+4.500
​Periodenfremde tatsächliche Steuern​+300​-200
​Abweichung der lokalen Steuersätze-900​-130
Tatsächlicher Steueraufwand ​23.350 ​39.630
​Effektiver Steuersatz​23,35 Prozent​39,6 Prozent
 
Die Tabelle veranschaulicht, dass 2016 der effektive Steuersatz um 9,6 Prozentpunkte höher ist als erwartet, wohingegen 2017 die tatsächliche Steuerlast um 6,65 Prozentpunkte geringer ausfällt. Ursächlich hierfür ist insbesondere die Position „Abweichende ausländische Steuerbelastung”. Dieser Effekt resultiert daher, dass im Inland freigestellte Einkünfte im Ausland mit einem niedrigeren Steuersatz besteuert werden. Im Folgejahr ist es dem Unternehmen gelungen, diesen Effekt etwa durch eine international aufgesetzte Steuerstrategie weiter auszubauen, was wiederrum zu einer Optimierung der Konzernsteuerquote geführt hat.
 
Im Ergebnis kann die Erstellung einer steuerlichen Überleitungsrechnung mit Hilfe eines systemgestützten Steuerreporting-Tools wie DefTax®eine sehr lohnende Aufgabe sein: Durch die umfassende Transparenz gelingt es, die Einflussfaktoren auf die Konzernsteuerquote im In- und Ausland zu identifizieren und nachhaltig zu optimieren.

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Andreas Brunnhübner

Diplom-Kaufmann, Steuerberater

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