Rödl AIF Verwahrstelle

PrintMailRate-it
 

Mehr Schutz und Transparenz für Ihre Investoren – Große Flexibilität für Sie!

Alternative Investmentfonds, auch solche die sich lediglich an professionelle und semi-professionelle Investoren richten (Spezial-AIF), benötigen nach den Vorgaben des KAGB eine Verwahrstelle. Rödl & Partner hat sich sehr früh nach Veröffentlichung der AIFM-Richtlinie dazu entschieden, eine Verwahrstellengesellschaft zu gründen und diese Dienstleistung zur Vervollständigung des Serviceangebotes im Bereich Beteiligungen (AIF) anzubieten.

 

In Zahlen

  • Gründung: 2013
  • BaFin-Genehmigung: 2014
  • Über 20 betreute Mandate inkl. Spezial AIFs
  • Verwaltetes Investmentvermögen: 1 Milliarde Euro
     

Wir als Verwahrstelle bei Rödl & Partner

  • Wir sind Teil des Investment-Dreiecks und müssen von dem Verwalter des Investmentvermögens sowie der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) strikt getrennt sein.
  • Mit einer Verwahrstellengesellschaft erhalten geschlossene Beteiligungen erstmals eine Mittelverwendungs- und Rechtmäßigkeitsaufsicht.
  • Unsere Pflichten als Verwahrstelle sind in den §§80 ff. des KAGB geregelt und unterliegen besonderen Verhaltens- und Organisationspflichten, die der Einhaltung eines hohen Anlegerschutzes dienen sollen.
  • Wir sind Teil des im Jahr 1977 gegründeten Familienunternehmens Rödl & Partner und können auf die beratende Tätigkeit in den Geschäftsfeldern Rechtsberatung, Steuerberatung, Business Process Outsourcing, Unternehmens- und IT-Beratung sowie der Wirtschaftsprüfung zugreifen. Rödl & Partner beschäftigt heute mehr als 5.800 Mitarbeiter an 110 eigenen Standorten in rund 50 Ländern.
  • Kontrollieren, Zustimmen, Verwahren: Wir bieten mehr Schutz und Transparenz für Ihre Investoren!

Kontakt

Contact Person Picture

Dr. Ralf Ellerbrok

Rechtsanwalt

Partner

+49 40 2292 975 00

Anfrage senden

Profil

Anschrift

Rödl AIF Verwahrstelle GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Kehrwieder 9
20457 Hamburg

+49 40 2292 976 01
Deutschland Weltweit Search Menu