Reporting und Behördenmanagement

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​Lohn- und Gehaltsabrechnung stellen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten eine besondere Herausforderung dar. Aufgrund der Komplexität solcher Abrechnungen rückt dieser Bereich immer mehr ins Blickfeld bei Betriebsprüfungen. 
 
Eine korrekte Gehaltsabrechnung schließt die Abführung der Sozialversicherungs­beiträge ein. Das anwendbare Sozialversicherungsrecht sollte bestimmt und durch entsprechende Bescheinigungen nachgewiesen werden können. Gerne begleiten wir Sie bei der Beantragung der entsprechenden Bescheinigungen, der Kommunikation mit den Behörden sowie bei der laufenden Gehaltsabrechnung und unterstützen bei Rechtsbehelfsverfahren.


Unsere Unterstützung im Bereich Reporting und Behördenmanagement:

  • Laufende Gehaltsabrechnung im In- und Ausland
  • Registrierung von ausländischen Unternehmen
  • Beratung bei der Berücksichtigung von auslandsbezogenen Gehaltsbestandteilen in der inländischen Gehaltsabrechnung
  • Beantragung von Bescheinigungen für Lohnsteuerfreistellung und für den Lohnsteueranzug bei beschränkt Steuerpflichtigen
  • Prüfung des anwendbaren Sozialversicherungsrechts
  • Beantragung Bescheinigungen für Sozialversicherungszwecke (A1, D/USA 101 etc.)
  • Beantragung von Ausnahmevereinbarungen
  • Beantragung freiwilliger Sozialversicherungsformen
  • Unterstützung bei Kindergeldanträgen mit Auslandsbezug

Kontakt

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Thorsten Beduhn

Rechtsanwalt, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

Partner

+49 911 9193 1915

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