Betriebsstättenbegründung für Unternehmen

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Alle im internationalen Bereich tätigen Unternehmen sehen sich mit dem Thema „Begründung einer Betriebsstätte” konfrontiert. Insbesondere der Einsatz von Mitarbeitern führt je nach vertraglicher Vereinbarung und tatsächlichen Gegebenheiten zur Betriebsstätte. Erschwert wird die Fragestellung durch die verschiedenen Auffassungen der Finanzver­waltungen der jeweiligen Länder über deren Begründung.
 
Über die üblichen Anforderungen einer HR Abteilung hinaus unterstützen wir Sie gerne bei der Fragestellung, ob ein Projekt oder eine geplante Tätigkeit eine Betriebsstätte begründet oder ob diese vermeidbar ist; dies hat regelmäßig Auswirkungen auf die Besteuerung der Mitarbeiter und vorzunehmenden Lohnabrechnung im jeweiligen Land.

 

Vielmals stellt eine von Anfang an berücksichtigte Betriebsstätte auch ein steuerliches Gestaltungsinstrument dar, das wirtschaftlich von Vorteil ist.

 

Unsere Unterstützung im Bereich Betriebsstättenbegründung:

  • Steuerliche Optimierung der Auslandstätigkeit
  • Prüfung der Begründung einer Betriebsstätte
  • Umfängliche Betreuung einer gegründeten Betriebstätte durch BPO Leistungen in der Lohnabrechnung, Finanzbuchhaltung und steuerlichen Beratung

 

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Rechtsanwalt, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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