Betriebsübergang | Transaktionen

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Die aus einer europäischen Richtlinie entstandenen Regelungen zum Betriebsübergang spielen in diversen arbeitsrechtlichen Komplexen eine nicht unerhebliche Rolle. Sei es, dass Betriebe oder Betriebsteile verkauft oder zugekauft werden sollen oder einfach auch bestimmte bisher erbrachte innerbetriebliche Leistungen nach extern vergeben werden. 
 
Immer ist zu beachten, dass für den Übernehmer nicht unerhebliche Konsequenzen aus einem festgestellten Betriebs(-teil)übergang entstehen können. Die Unsicherheiten, wie welche Arbeitnehmer vor allem in welcher Anzahl der Erwerber zu welchen Konditionen übernehmen muss, sollten im Vorfeld geklärt werden und gegebenenfalls dann auch bei den Kaufvertragsverhandlungen Berücksichtigung finden. Wichtig ist es durch ein ordnungsgemäßes Informationsschreiben der von der Übernahme betroffenen Mitarbeiter Rechtsklarheit zu erhalten, welche Mitarbeiter dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber nicht widersprechen.
 
Beim Betriebsübergang bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
  • Durchführung von Due Diligence Prüfungen zur Feststellung des Status quo vor Übernahme und Mitgestaltung des Übernahmevertrags, um rechtliche Risiken in der Bepreisung zu berücksichtigen
  • Gestaltung von Erwerberkonzepten zur Minimierung der Rechtsfolgen aus Betriebsübergängen, insbesondere in der Insolvenz
  • (Mit-)Gestaltung von Informationsschreiben an die betroffenen Mitarbeiter im Rahmen von Betriebsübergängen
  • Erarbeitung von Gestaltungs- und Vermeidungsstrategie unter Berücksichtigung aktueller EuGH- und BAG-Entscheidungen
  • Betreuung und Gestaltung der Personalüberleitung bei öffentlichen rechtlichen Betrieben

  

Kontakt

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Christian Speckert

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Rechtsanwalt

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