Kapitalmarktstrafrecht

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Kaum ein Rechtsgebiet ist stärker reguliert als das Kapitalmarktrecht. Dort, wo die verschiedensten Mechanismen und Regularien greifen, besteht ein erhöhtes Risiko für strafrechtliche Ermittlungen. Das v.a. dann, wenn das regulatorische Umfeld mit nationalen und internationalen bzw. EU-Regelungen unübersichtlich geworden ist.

  

Exemplarisch sei hierbei nur der Insiderhandel genannt. Darunter versteht man die Verwendung von unternehmensinternen Informationen für Börsengeschäfte, um daraus Vorteile zu ziehen. Spezialgesetzliche Straftat- und Ordnungswidrigkeiten­tatbestände ergeben sich aus den einzelnen Gesetzen, wie u.a. dem InvStG, WpHG sowie dem KWG.

  

Unser Leistungsspektrum beim Kapitalmarktstrafrecht umfasst:

  • Beratung beim Umgang mit Behörden im Zusammenhang mit der Androhung von Zwangsmaßnahmen,
  • Konfliktlösungen bis hin zur Verteidigung bei Verstößen gegen das Wertpapier­handels­gesetz und das Geldwäschegesetz,
  • Beratung bei und über Ermittlungen der Bundesanstalt für Finanz­dienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie
  • Risikoanalyse und Prävention zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben in Verbindung mit spezialisierten Kollegen.

Kontakt

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Ulrike Grube

Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth), Rechtsanwältin

Partnerin

+49 911 9193 1999

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