Bau- und Grundstückrecht

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Besonderheiten im Anlagenbau

Der Anlagebau im Bereich der Erneuerbaren Energien ist durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, regelmäßig besonderen terminlichen Anforderungen unterworfen. Eine Verzögerung von nur einem einzigen Tag bedeutet nicht nur, dass später als geplant Energie erzeugt werden kann, sondern führt auch an Stichtagen dazu, dass über die gesamte Projektlaufzeit von 20 Jahren nur ein geringerer Vergütungssatz erwirtschaftet wird. Je nach Größe der Anlagen verliert der Investor damit schnell Millionen, nicht selten ist die Wirtschaftlichkeit des Projekts insgesamt gefährdet.

Unsere Bauverträge sind mit Blick auf Ihr individuelles Projekt optimiert. Unsere über Jahre in vielen Projekten erworbenen juristischen Spezialkenntnisse und die enge Zusammenarbeit unserer Rechtsanwälte mit den Kollegen aus der betriebswirtschaftlichen und technischen Beratung bieten Ihnen die Chance, Ihren Interessen bestmöglich Rechnung zu tragen. Die von dem interdisziplinären Projektteam herausgearbeiteten konkreten Projektrisiken werden auf diese Weise durch unsere individuell abgestimmten Verträge beherrschbar und so bestmöglich reduziert. Kreative Vergütungsregelungen, die Gestaltung von Abnahmeprozessen oder Leistungsgarantien sind nur einige Beispiele für Vertragsklauseln, die einem Projekt zu seinem Erfolg verhelfen.

Ihr Projekt begleiten wir von der Idee bis zu seinem Ende, von der Planung und dem Bau über den Betrieb bis zu einer möglichen Verwertung. Die besonderen Anforderungen an den Betrieb einer Energieerzeugungsanlage berücksichtigen wir mit unseren Spezialisten auf dem Gebiet der Betreiberverantwortung bereits in der Entstehungsphase, so dass auch hier optimale Voraussetzungen für den langfristigen Erfolg geschaffen werden. 

 

Grundstücksrecht

Projekte aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien sind auf die Förderungsdauer des EEG und damit Laufzeiten von mindestens 20 Jahren ausgelegt. Eine dauerhafte Grundstückssicherung ist daher die Grundlage für ein erfolgreiches Projekt. Regelmäßig werden für die Projekte keine eigenen Flächen genutzt, sondern die Nutzung geeigneter Grundstücke Dritter über schuldrechtliche Verträge vereinbart. Die schuldrechtlichen Nutzungsrechte müssen zusätzlich dinglich gesichert werden, nicht nur, um die Nutzung gegenüber möglichen Rechtsnachfolgern oder in einer Insolvenz des Grundstückseigentümers zu sichern, sondern auch als Auszahlungsvoraussetzung für Banken und Fremdkapitalgeber.

Die Bestellung von dinglichen Sicherungsrechten stellt darüber hinaus die rechtliche Selbstständigkeit der auf fremden Grundstücken errichteten Anlagen sicher; so bleibt die Windkraftanlage oder die Photovoltaikanlage veräußerlichbar und kann Kreditgebern als Sicherheit dienen.

Wir stellen sicher, dass für die Anlagen die Rechte bestehen, die für den Betrieb und eine spätere Verwertung erforderlich sind. Für gemeinsam genutzte Infrastrukturanlagen, Kabel oder Zuwegungen gestalten wir – ebenfalls in unserem multidisziplinären Team - intelligente, steuerlich optimierte und praktisch umsetzbare Konzepte.
 

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