Hochwasser in Deutschland: Damit die Versicherung auch zahlt – Schäden richtig dokumentieren und sachgerecht beseitigen

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Ob Betriebsunterbrechung oder Sachschaden: Hochwasserschäden in Betrieben gefährden schnell die Existenz eines Unternehmens. Rödl & Partner sagt, worauf es ankommt, damit die Versicherung auch zahlt.
 
Wenn wegen des Hochwassers die Maschinen stillstehen, sollten eigentlich die Betriebsunterbrechungsversicherung sowie die Sach- und Vermögensversicherungen den Schaden ersetzen. Vorausgesetzt, der Unternehmer hat einen Betrieb ausreichend versichert und die Versicherung erkennt den geltend gemachten Schaden an.
 
Hier liegt das Problem, denn wegen der aktuell zahlreichen Anfragen hochwassergeschädigter Privatbesitzer und Firmenchefs in den Überflutungsgebieten haben auch die Versicherungsgutachter, die sogenannten Schadenregulierer, „Land unter”. Obwohl die Gutachter auf Hochtouren arbeiten, müssen die Betroffenen, statt wie üblich ein oder zwei Tage, oft bis zu zwei oder gar drei Wochen auf Begutachtungstermine warten. Die Experten für Haftungsrecht der Beratungsgesellschaft Rödl & Partner erläutern, worauf Unternehmer achten sollten, damit sie die Schäden im Betrieb auch ersetzt bekommen.
 

Schäden beseitigen, so schnell es geht

Bei Hochwasserschäden kommt es auf jeden Tag an. Ist der Schlamm erst einmal getrocknet, ist er hart wie Stein. Die Betroffenen müssen daher die Schlammreste wegspülen, sobald das Hochwasser zurückgeht. Auch sonst gilt: Wenn es auf jeden Tag ankommt, sollten Unternehmen die Reinigung und Instandsetzung lieber selber in die Hand nehmen. Auf eigene Kosten schaufeln sie den Matsch weg, spritzen Maschinen mit dem Hochdruckreiniger sauber und stellen Entfeuchtungs- und Trocknungsgeräte auf. Je schneller die Firma wieder in Betrieb gehen kann, desto besser.
 
Aus schadensrechtlicher Sicht ist das sinnvoll, denn je kürzer die Betriebsunterbrechung dauert, je geringer fällt der Schaden aus. Außerdem sind die Versicherten verpflichtet, die Schäden so gering wie möglich zu halten.
 

Vollständige Schadensdokumentation

Ganz wichtig ist jedoch: Die Betriebe müssen die Schäden so dokumentieren, dass die Versicherungen sie auch anerkennen, oder dass sie die Ansprüche gegen die Versicherung gegebenenfalls auch vor Gericht durchsetzen können. Wer sichergehen will, dass die Dokumentation auch gerichtsfest ist, sollte sicherheitshalber lieber gleich einen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten.
 
Schickt die Versicherung ihren Gutachter nicht schnell genug in den Betrieb, müssen Geschäftsführer eher auf eigene Rechnung einen Gutachter beauftragen als nachher Schäden nicht nachweisen zu können.
 

Fixkosten und Sachschäden werden ersetzt

Kommt die Produktion infolge des Hochwassers zum Erliegen, bezahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung die Fixkosten, die trotz des Hochwassers weiterlaufen: Miete und Leasingkosten, Arbeitslöhne sowie Strom- und Heizungskosten. Üblicherweise übernimmt die Versicherung die Kosten bis zur Wiederherstellung des Betriebs, in der Regel bis zu einem Jahr. 
 
Sachversicherungen ersetzen Schäden an Fahrzeugen und Maschinen, zudem die Reinigungs- und Instandsetzungskosten.
  • Geschädigte sollten alle beschädigten Gegenstände, Maschinen und Räume fotografieren. Zudem sollte der erreichte Hochwasserstand markiert werden mit Datumsangabe und Uhrzeit.
  • Zudem sollte eine Liste mit Anschaffungspreisen der Maschinen und sonstigen Gegenstände erstellt werden.
  • Um die Kosten für die Instandsetzung und Reinigung ersetzt zu bekommen, ist es wichtig, hierfür Kostenvoranschläge einzuholen. 
     

Sachgerecht handeln

Schnelles Handeln ist gut, die Geschädigten müssen jedoch mit den beschädigten Sachen und Anlagen sachgerecht umgehen. Das heißt beispielsweise: Noch nasse Maschinen oder Fahrzeuge dürfen nicht vorzeitig gestartet werden. Entsteht durch die fehlerhafte Bedienung ein Motorschaden, kommt die Versicherung dafür nicht auf.
 

Beim Aufräumen: Schäden an Leib und Leben vermeiden

Vorsicht geboten ist auch beim Umgang mit elektrischem Strom. Wer noch feuchte elektrische Geräte in Betrieb nimmt und dabei einen Stromschlag bekommt, kann für etwaige Gesundheitsschäden keinen Schadensersatz verlangen. Bevor die Geräte wieder in Betrieb genommen werden, sollten Fachleute ihre Funktionsfähigkeit prüfen.
 

Vorwurf des Versicherungsbetrugs vermeiden

Wie überall gibt es auch unter den Hochwassergeschädigten schwarze Schafe, die versuchen, Ersatz für Altgeräte zu bekommen, die nicht durch das Hochwasser beschädigt worden sind, sondern ohnehin verschrottet werden sollten. Das ist Versicherungsbetrug und somit strafbar. Unternehmen, die sich gar nicht erst dem Verdacht eines Versicherungsbetrugs aussetzen wollen, sollten ihre Schäden genau dokumentieren und frühzeitig ihren Rechtsanwalt benachrichtigen.
 

Nach dem Hochwasser ist vor dem Hochwasser

Auch wenn in den Medien gerne von „Jahrhunderthochwasser” oder Ähnlichem gesprochen wird, ist es ein Fakt, dass sogenannter Starkregen und damit die Gefahr von Hochwasser in Deutschland zunimmt. Zur umfassenden Schadenminimierungspflicht gehört daher nach dem Hochwasser auch die Vorsorge für neue Hochwasserfälle. Hierzu muss das Unternehmen Fachleute einschalten, die ermitteln, was in jedem Einzelfall zum Schutz der Anlagen und Gebäude vor aufsteigendem Grundwasser und eindringendem Hochwasser getan werden kann und muss.
 
Die Nachsorgemaßnahmen reichen vom Verlegen hochwassergefährdeter Produktionsräume in höher gelegene Etagen bis hin zum Anbringen von Dämmen, Schutzmauern oder Rückstausicherungen für eindringendes Wasser. „Wenn das Unternehmen nachweisen kann, alle vom Fachmann und der Versicherung vorgeschlagen Sicherungsmaßnahmen erfüllt zu haben, und es tritt trotzdem ein Schaden ein, bezahlt die Versicherung in der Regel“, so die Haftungsexperten von Rödl & Partner. Hat das Unternehmen es trotz besserem Wissen unterlassen, als sinnvoll und nötig erkannte Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, sieht es beim nächsten Hochwasser schlecht aus. Dann geht die Versicherung nämlich von einem Mitverschulden aus und kürzt den Schadenersatz oder verweigert ihn gleich ganz.
 
Daher gilt auch bei Hochwasser: Sachgerecht vor- und nachzusorgen ist besser als zu heilen.

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