BGH: Preissystem für Bahnhöfe war überteuert / Rödl & Partner gegen Deutsche Bahn-Tochter erfolgreich

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  • BGH weist mehrere Nichtzulassungsbeschwerden der DB Station & Service wegen Stationsentgeltforderungen zurück
  • Eisenbahnverkehrsunternehmen müssen unbillige Stationspreise nicht zahlen
  • Eisenbahnrechts-Experte Holger Schröder: „Der BGH stellt klar, dass zahlreiche Wettbewerber der Bahn durch die intransparente Preispolitik der DB Station & Service AG unrechtmäßig belastet wurden.”
     
Nürnberg, 27.11.2013: Die nach dem Stationspreissystem (SPS) 05 der DB Station & Service AG verlangten Nutzungsentgelte für Bahnhöfe waren zu hoch. Die Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn muss zuviel verlangte Entgelte zurückerstatten. Nachforderungen der DB gegenüber Eisenbahnbetreibern sind unbillig. Dies hat u.a. das Kammergericht Berlin zu Recht entschieden, wie der Bundesgerichtshof nun klargestellt hat. Die Bundesrichter wiesen Nichtzulassungsbeschwerden der DB Station & Service AG gegen mehrere Urteile zurück (u.a. Az.: KZR 7/13). Die Entscheidungen des Kammergerichts sind somit rechtskräftig. 
 
Konkret ging es um die von der DB Station & Service AG, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn AG, auf der Grundlage ihres SPS 05 von den Eisenbahnverkehrsunternehmen geforderten Entgelte für die Nutzung von Personenbahnhöfen. Mit der Einführung des SPS 05 zum 1.1.2005 hatten sich die Stationspreise um das Mehrfache verteuert. Betroffen waren zahlreiche Eisenbahnverkehrsunternehmen und damit auch die Besteller von SPNV-Verkehrsleistungen, insbesondere die Bundesländer. Gegen die enormen Preissteigerungen hatten sich deshalb einige nichtbundeseigene Eisenbahnverkehrsunternehmen gerichtlich zur Wehr gesetzt. Das Kammergericht hatte in mehreren Verfahren entschieden, dass die von der DB Station & Service AG geforderten Stationsentgelte nach § 315 BGB unbillig sind. Das Unternehmen wurde zu Rückzahlungen verurteilt; Nachforderungen gegen Eisenbahngesellschaften, die von sich aus die Zahlungen reduziert hatten, wurden zurückgewiesen. Der BGH hat die Urteile des Kammergerichts nun bestätigt.
 
Damit steht fest, dass die nichtbundeseigenen Eisenbahnverkehrsunternehmen die drastischen Preissteigerungen nicht tragen müssen. Die Entscheidungen des BGH bekräftigen somit die Ansicht zahlreicher nichtbundeseigener Eisenbahnverkehrsunternehmen, durch die intransparente Preispolitik der DB Station & Service AG mit überhöhten Entgelten für die Nutzung von Personenbahnhöfen unbillig belastet zu werden. Die DB Station & Service AG dürfte somit aktuell mit Rückforderungen im zweistelligen Millionenbereich konfrontiert sein.
 
Ein auf den Verkehrsbereich spezialisiertes Team von Rödl & Partner unter der Leitung von Partner Holger Schröder hat im Kontext der langjährigen Verfahren die metronom Eisenbahngesellschaft mbH beraten und vertreten. Rödl & Partner betreut metronom schon seit vielen Jahren in Fragen des Eisenbahn- und Zivilrechts.
 
„Die Entscheidungen des BGH sind nicht nur für die noch rechtsanhängigen Streitverfahren richtungsweisend, sondern auch für Zahlungen, die von den Eisenbahnverkehrsunternehmen im Jahr 2010 für die Nutzung von Bahnhöfen an die DB Station & Service AG geleistet wurden. Etwaige Rückforderungsansprüche von nichtbundeseigenen Eisenbahnverkehrsunternehmen müssen aber frühzeitig geltend gemacht werden. Andernfalls kann die Verjährung solcher Ansprüche drohen“, erklärt Rechtsanwalt Holger Schröder.
 
Die 2002 gegründete metronom Eisenbahngesellschaft GmbH (metronom) mit Sitz in Uelzen ist eines der größten privaten Eisenbahnunternehmen in Deutschland. Seit 2003 gehören die blau-gelb-weißen metronom Züge zum vertrauten Bild im norddeutschen Schienenverkehr. Für das Unternehmen sind ca. 350 Mitarbeiter tätig. Derzeit wird eine Streckenlänge von insgesamt 510 Kilometern bedient, rund 95.000 Fahrgäste nutzen das Angebot täglich.
 

Vertreter metronom Eisenbahngesellschaft mbH

Rödl & Partner Nürnberg
Holger Schröder, Rechtsanwalt, Partner (Federführung, Zivilrecht, Eisenbahnrecht, Kartellrecht)
Julia Müller, Rechtsanwältin (Zivilrecht, Eisenbahnrecht, Kartellrecht)
 
BGH-Vertretung (Karlsruhe)
Dr. Achim von Winterfeld, Rechtsanwalt 
 
Inhouse (Berlin)
Alexander Sterr, Dirk Bode (Justiziare)

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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