Überraschende Entscheidung aus Karlsruhe – Bundesgerichtshof bestätigt Eigenkapitalzinssätze der Bundesnetzagentur

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​Nürnberg, 9.7.2019: In einer überraschenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof die Eigenkapitalzinssätze Strom und Gas der Bundesnetzagentur für die dritte Regulierungsperiode und damit eine Kürzung um zwei Milliarden Euro bestätigt. Die Betreiber von Strom- und Gasnetzen hatten nach den eindeutigen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf etwas anderes erwartet. Rödl & Partner hat fünf Musterverfahren vor dem Bundesgerichtshof für die Netzbetreiber begleitet.

 

„Mit einer solchen Entscheidung haben wir nicht gerechnet. Es ist überraschend, dass der Bundesgerichtshof der Bundesnetzagentur bei der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze rechtliche Spielräume einräumt, die es ermöglichen, sich auch über das aktuelle Marktumfeld hinwegzusetzen. Das wird erhebliche Auswirkungen auf die Energiewirtschaft insgesamt haben", sagt Dr. Thomas Wolf, Rechtsanwalt bei Rödl & Partner.

 

„Das ist nicht nachvollziehbar. Im aktuellen Marktumfeld brauchen die Netzbetreiber zwingend höhere Erlöse, um die Herausforderungen der Energiewende stemmen zu können. Es ist fraglich, wie das nach dieser Entscheidung funktionieren soll", ergänzt Christoph Beer, Experte für Regulierungsfragen bei Rödl & Partner.

 

Gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs kann nicht weiter vorgegangen werden. Die Eigenkapitalzinssätze Strom und Gas für die dritte Regulierungsperiode stehen damit fest.

 

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