Fehlbuchungen im Jobcenter

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Rödl & Partner unterstützt die ersten Landkreise bei der Prüfung von Fehlbuchungen, die zwischen 2012 und 2015 im alten Buchungssystem der Jobcenter A2LL entstanden sind. In vielen Jobcentern sind über Jahre hinweg Fehler bei der Verbuchung von Leistungen und Darlehen begangen worden. Nach ersten Hinweisen befindet sich die Schadenssumme bei einzelnen Kreisen teilweise im siebenstelligen Bereich – Gelder, die zu Lasten der Städte und Gemeinden und zum Vorteil der Bundesagentur für Arbeit entstanden sind.

 

Aufgrund der geteilten Kostenträgerschaft zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem kommunalen Träger kommt der korrekten Zuordnung von Ausgaben oder Einnahmen eine wesentliche Bedeutung zu. Um Schäden für den kommunalen Träger zu vermeiden, müssen bei Fehlbuchungen, d.h. bei falscher Zuordnung der Ausgaben oder Einnahmen, von den Dienstkräften der Jobcenter im Einzelfall entsprechende Umbuchungen veranlasst werden. Erschwerend hinzukommt, dass der Bund weiterhin kameral bucht, während die meisten Landkreise bereits auf die doppische Buchführung umgestellt haben.


Bereits in den Jahren 2005 bis 2008 kam es allein in 12 Berliner Jobcentern zu Fehlbuchungen in Höhe von 24 Millionen Euro, weil von den Dienstkräften angeordnete Umbuchungen wegen eines IT-Verfahrensfehlers nicht haushaltswirksam geworden sind. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ist trotz Beanstandungen des Rechnungshofs untätig geblieben. Sie hat weder selbst auf eine Korrektur der Buchungen hingewirkt noch deren Richtigkeit überprüfen lassen. (vgl. Juramagazin)

 

Diese Fehler sollten die Landkreise & kreisfreien Städte nicht wiederholen und ihre versäumten Erträge der letzten Jahre bei der Bundesagentur für Arbeit zurückfordern. Dabei muss ein besonderes Augenmerk auf der drohenden Verjährung liegen.

 

Weitere Informationen zu Verbuchungsfehlern in Jobcentern finden Sie in unserem Artikel aus dem Fokus Public Sektor: „Verbuchungsfehler im Jobcenter kosten die Kommunen Millionen”

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