Flutkatastrophe in Tschechien: 9-Punkte-Plan für deutsche Unternehmen

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​Die Hochwasserkatastrophe in der Tschechischen Republik bedeutet eine große Herausforderung für die tschechische Wirtschaft. Betroffen sind auch zahlreiche deutsche Unternehmen, die in der Tschechischen Republik produzieren oder den tschechischen Markt mit Produkten beliefern. Teilweise stehen die Maschinen und Fabriken still, Lager- und Produktionshallen wurden überschwemmt oder sogar zerstört. Die Zulieferindustrie gerät unter Druck, weil in der Tschechischen Republik hergestellte Teile fehlen.
 
Die Rödl & Partner-Niederlassung in Prag, die durch ihre unmittelbare Nähe zur Moldau auch selbst von den Fluten betroffen ist, hat eine Hotline für deutsche Unternehmen eingerichtet, um diese in der Krisensituation zu unterstützen. Die Berater unserer Niederlassung in Prag sind unter Tel.: +420 (263) 163 – 770 für Sie erreichbar. Darüber hinaus empfiehlt Rödl & Partner deutschen Unternehmen folgende Maßnahmen, um die negativen Folgen des Hochwassers zu minimieren.
 

Massnahmen in der Krise

  1. Versicherungen

    Sofern Ihre Gesellschaft aufgrund des Hochwassers Schäden zu verzeichnen hat, sollte in jedem Fall – bevor mit der Beseitigung der Schäden begonnen wird – der Versicherungsvertrag geprüft und der Schaden durch Fotografien oder Film bestmöglich dokumentiert werden. Möglich ist natürlich auch, sich an einen Versicherungsmakler bzw. einen Schadensabwickler zu wenden, insbesondere um die Pflichten eines Geschädigten sowie bestimmte Fristen einzuhalten. Es kann auch erforderlich sein, dass mit der Schadensbeseitigung erst begonnen wird, wenn ein Gutachter der Versicherung den Schaden begutachtet hat. Nur so kann man verhindern, dass man sich – ohne es zu wissen – um seine Ansprüche gegen die Versicherung bringt oder Einschränkungen bei der Versicherungsleistung hinnehmen muss.

  2. Verträge mit Kunden

    Hochwasser gilt als sog. „höhere Gewalt“. Bereits aus gesetzlichen Gründen wird derjenige, der von Hochwasser betroffenen ist, von vertraglichen Leistungspflichten freigestellt – zumindest für die Dauer, in der diese Beeinträchtigung besteht. Ungeachtet dessen können Verträge vorsehen, dass der von einer höheren Gewalt in seiner Leistung eingeschränkter Vertragspartner verpflichtet ist, den anderen Vertragspartner über diese Situation zu informieren. An diese Information können bestimmte Folgen verknüpft sein, bspw. die Verlängerung von Liefer- bzw. Leistungspflichten. Insofern sollten Sie die Verträge, an deren Realisierung Sie gerade arbeiten, prüfen, inwieweit mit dem Eintritt der höheren Gewalt, Informations- oder Fürsorgepflichten verbunden sind und entsprechende Handlungen vornehmen.

  3. Leasing-, Miet- und Pfandverträge

    In Verträgen mit Leasinggesellschaften, Vermietern und mit Pfandgläubigern findet sich häufig die Klausel, dass ein Schaden an dem Leasing-, Miet- oder Pfandgegenstand der Leasinggesellschaft, dem Vermieter bzw. dem Pfandgläubiger (meist: unverzüglich) zu melden ist. Auch hier kann die Nichterfüllung von Informationspflichten für Sie Nachteile haben.

  4. Arbeitnehmer

    Auch und gerade wenn offensichtlich ist, dass der normale Arbeitsplatz für die Arbeitnehmer nicht zur Verfügung steht, ist zu berücksichtigen, dass aus arbeitsrechtlicher Sicht ein Hindernis seitens des Arbeitgebers vorliegt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn durch Hochwasser die Räume, die Maschinen oder sonstige Gegenstände nicht zur Verrichtung der Arbeit verwendet werden können. Die Folge ist, dass der Lohn weiterbezahlt werden muss. Natürlich können und werden Sie versuchen, kurzfristig einen anderen Ort zu finden, an dem die unternehmerische Tätigkeit fortgesetzt werden kann. Allerdings sollten Sie beachten, dass ein Arbeitnehmer nur dann an den alternativen Arbeitsplatz kommen und dort arbeiten muss, wenn dieser Arbeitsplatz von der vertraglichen Definition des Arbeitsortes gedeckt ist. Haben Sie mit dem Arbeitnehmer eine konkrete Adresse als Arbeitsort vereinbart, kann das Risiko bestehen, dass der Arbeitnehmer nicht an einem anderen Ort arbeiten muss – und trotzdem seinen Lohnanspruch behält.

  5. Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

    Selbst wenn am Arbeitsplatz kein Wasser mehr ist und auch Schäden und Verschmutzung beseitigt wurden, müssen Sie dennoch darauf achten, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird. Gerade bei Feuchtigkeit bzw. Wassereintritt können nach Abflauen des Wassers Risiken bestehen, die Sie beseitigen müssen, bevor Sie die Arbeitnehmer wieder an ihren Arbeitsplatz schicken: Wie sieht es mit der Statik des Bauwerks aus? Hat dieses durch das Wasser Schaden genommen? Sind Teile des Bauwerks aufgeweicht worden und können diese Menschen gefährden? Bildet sich durch die Feuchtigkeit Schimmel? Ist ausgeschlossen, dass durch verbleibende Feuchtigkeit Kurzschlüsse entstehen? Sind die Zugänge zum Betreten oder Verlassen von Gebäuden durch die Nässe beschädigt?

  6. Vernichtete Unterlagen

    Gerade wenn Hochwasser in Büros eintritt, kommt es häufig dazu, dass Unterlagen vernichtet werden. Sollte dies der Fall sein, sollten Sie analysieren, welche Unterlagen vernichtet worden sind und diese Unterlagen wieder beschaffen. Sei es bspw., dass Sie Ihre Vertragspartner bitten, Ihnen Kopien zur Verfügung zu stellen, sei es durch das Kopieren von Unterlagen aus öffentlichen Registern (bspw. Handelsregister, Kataster). Sofern Kontrollen seitens des Finanzamtes, eines Arbeitsamtes oder sonstigen Ämtern durchgeführt werden, sind Entschuldigungen im Sinne von „die Unterlagen hat das Hochwasser vernichtet“ leider in den seltensten Fällen von Erfolg gekrönt.

  7. Rückstellungen vorsehen

    Insofern mit erheblichen Verlusten zu rechnen ist, sollten entsprechende Rückstellungen gebildet werden. Die Verluste können steuerlich geltend gemacht werden.

  8. Soziale Maßnahmen

    Das Hochwasser hat im Regelfall nicht nur Sie geschädigt, sondern auch ihre Arbeitnehmer oder die Gemeinde in der Sie Ihr Unternehmen betreiben. Man kann in dieser Situation gerade betroffene Arbeitnehmer unterstützen bspw. durch Shuttleservice zum Arbeitsplatz, sofern öffentlicher oder privater Nahverkehr beschränkt ist. Man kann helfen, Kommunikationswege aufzubauen und natürlich kann man bei besonderen Schicksalen der Arbeitnehmer durch Sozialfonds, eine bezahlte Freistellung oder andere soziale Maßnahmen Arbeitnehmer direkt unterstützen.

  9. Analyse des Vorfalls / Notfallplanung

    Verständlicherweise werden Sie sich auch überlegen, wie das Risiko des erneuten Eintritts eines solchen Schadens und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten für die Zukunft vermieden oder zumindest minimiert werden können. In diesem Zusammenhang werden Sie insbesondere Ihre Versicherungsverträge analysieren, prüfen ob Maßnahmen gegen Hochwasser ergriffen werden können und auch untersuchen, ob Sie für das Unternehmen einen Notfallplan erarbeiten. Dieser sollte darstellen, wie kurzfristig Maschinen, Computer, Akten oder sonstige für die unternehmerische Tätigkeit wesentliche Dinge vor Hochwasser geschützt werden können.

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JUDr. Petr Novotný, Ph.D.

Attorney at Law (Tschechische Rep.)

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