Statutory Residence Test in Großbritannien

PrintMailRate-it

zuletzt aktualisiert am 3. Juli 2019 | Lesedauer ca. 4 Minuten

 

2013 wurde der Statutory Residence Test (SRT) eingeführt und damit erstmals eine gesetzliche Regelung in Bezug auf Ansässigkeit in Großbritannien. Er zielt auf international tätige Mitarbeiter und deren Arbeitgeber ab, um hier eine klare Aussage zur Ansässigkeit treffen zu können. Obwohl der Test Klarheit schaffen soll, ist auch er nicht ganz ohne Tücken.
 

  

Die Grundstruktur des SRT setzt sich aus drei Teilen zusammen:

  1. Teil A normiert den „Automatic Overseas Test”, der Faktoren enthält, die eine Person als nicht ansässig in Großbritannien einstuft.
  2. Teil B enthält den „Automatic Residence Test”, der die Bedingungen statuiert, die erfüllt sein müssen, um automatisch steuerlich im Vereinigten Königreich ansässig zu sein.
  3. Teil C enthält den „Sufficient Ties Test”, der dann anzuwenden ist, wenn nicht bereits durch die in 1. und 2. genannten Tests die Ansässigkeit klar bestimmt werden kann.

 

Bei der SRT-Reform wurde das Konzept des „ordinarily residence” abgeschafft – eine Änderung in Bezug auf die Regelungen für „overseas workday relief” und die Aufspaltung des Steuerjahres in Ansässigkeits- und Nichtansässigkeitszeiträume. Unverändert bleibt die Regelung zur Kalkulation der Anwesenheitstage. Danach zählen nur die Tage, die eine Person um Mitternacht im Vereinigten Königreich war. Jedoch führt das neue Gesetz auch Ausnahmen ein, um Steuervermeidungen entgegenzuwirken.
 

Teil A: Automatic Overseas Test

Nach dem Test wird vermutet, dass eine Person nicht im Vereinigten Königreich ansässig ist, wenn sie zwar in einem oder mehreren vorangegangenen Steuerjahren ansässig war, jedoch im laufenden Steuerjahr an weniger als 16 Tagen in Großbritannien anwesend ist.
 
Weiterhin wird eine Person nicht als ansässig angesehen, wenn sie innerhalb der letzten drei Steuerjahre als nicht ansässig galt und im aktuellen Steuerjahr weniger als 46 Tage im Land anwesend war.
 
Ferner erfüllt eine Vollzeitarbeitsstelle im Ausland mit weniger als 31 Tagen Unterbrechung und eine Anwesenheit von nicht mehr als 31 Arbeitstagen sowie insgesamt 91 Tagen in Großbritannien den Test.
 

Teil B: Automatic Residence Test

Sollte nach dem ersten Test keine Klarheit bestehen, muss nunmehr geprüft werden, ob die Person als automatisch ansässig in Großbritannien anzusehen ist. Eine Person ist danach ansässig, wenn sie:
  • für mehr als 183 Tage im Steuerjahr in Großbritannien anwesend ist,
  • nur einen einzigen Wohnort in Großbritannien hat und zudem weitere Voraussetzungen erfüllt wie, dass er zu mehr als 90 Tagen zur Verfügung stehen muss und die Person tatsächlich mind. 30 Tage – durchgängig oder aufaddiert – dort verbringt. Zudem darf die Person mind. für 91 zusammenhängende Tage kein anderes Zuhause im Ausland unterhalten oder, wenn sie ein solches hat, dort weniger als 31 Tage verbringen,
  • über eine Vollzeitarbeitsstelle in Großbritannien verfügt und mindestens 75 Prozent der Arbeitszeit hier verbringt oder
  • im laufenden Steuerjahr verstirbt, aber in den letzten drei Steuerjahren als steuerlich ansässig in Großbritannien galt.
     

Teil C: Sufficient Ties Test

Kann nach den beiden Tests nicht gesagt werden, ob eine Person nun als steuerlich ansässig in Groß­britannien einzuordnen ist, dann normiert das Gesetz, dass nachfolgend der Sufficient Ties Test durchzuführen ist. Er stellt auf die Verbindung in oder nach Großbritannien ab. Der Sufficient Ties Test zieht dabei die in Großbritannien verbrachten Tage in Betracht und will insbesondere vermeiden, dass Personen den Ansässigkeitsstatus bestreiten, wenn sie nur selten um Mitternacht in Großbritannien waren. Zusätzlich müssen daher bestimmte Verbindungen (Ties) erfüllt sein. Als Beispiel sei hier genannt, dass eine nach Großbritannien ziehende Person, die nur 182 Tage dort verbracht hat, noch mind. eine weitere Verbindung in das Land oder zu dem Land aufweisen muss, um als ansässig zu gelten.

Ein Bezug ist bspw. ein in Großbritannien lebender Ehe- oder Lebenspartner (Family Tie). Eine weitere Verbindung kann eine Unterkunft sein, die zu mehr als 91 Tagen für den Steuerpflichtigen verfügbar ist und in der er mind. eine Nacht verbracht hat (Accomodation Tie). Die Zahl reduziert sich, wenn die Wohnung auch von einem nahen Angehörigen bewohnt wird. Weitere Verbindungen stellen eine Arbeitsstelle und der Aufenthalt von mehr als 90 Tagen im dem Steuerjahr vorangegangen Jahr oder dem darauf folgenden dar.

Abschaffung des Status „ordinarily resident”

Eine Konsequenz der Einführung des SRT war es, dass auch der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts abgeschafft wurde. Damit war bis dahin gemeint, dass es für eine natürliche Person möglich war, ansässig zu sein, jedoch im Falle des Mangels des gewöhnlichen Aufenthalts in Großbritannien bei Bezug von ausländischem Einkommen ein Wahlrecht zu haben, ob ein solches Einkommen immer in Großbritannien nach dem Welteinkommensprinzip (Besteuerung nach der Arising Basis) zu besteuern ist oder nur dann, wenn es in das Land verbracht wird (Besteuerung nach der Remittance Basis ). Mit dem SRT entfällt das Wahlrecht, basierend auf dem Argument, dass der gewöhnliche Aufenthalt nicht in Großbritannien liegt. Um das zu kompensieren, wurde daher die Anwendung des „overseas work day relief” ausgeweitet.

Auch wenn der SRT nicht immer einfach ist und eine Vielzahl von Voraussetzungen zu beachten sind, gibt er doch eine klare Regelung vor, die ausländischen Mitarbeitern und deren Arbeitgebern eine sinnvolle Einschätzung erlaubt.


Übersicht der Grundstruktur des SRT

Deutschland Weltweit Search Menu