OECD: Status Quo des BEPS-Projekts aus Verrechnungspreisperspektive

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veröffentlicht am 9. März 2017

  

Gegen Ende des Jahres 2016 hat die OECD mit einer Webkonferenz über den Status Quo des BEPS-Projektes informiert. Aus Verrech­nungs­preis­pers­pek­tive standen u.a. das „Country-by-Country Reporting” (CbC-Reporting), das „multilaterale Ins­tru­ment” (MLI) sowie der Bereich der „Steuer­si­cher­heit” (tax certainty) im Fokus. Das letztgenannte Themengebiet behandelt z.B. den Stand der OECD-Entwürfe zu den Themen „Profit Splits” und „Betriebs­stätten­gewinn­ermittlung”.​

 

Aktionspunkt 13: Das Country-by-Country-Reporting 

Das CbC-Reporting – Teil von BEPS-Aktionspunkt 13 – gehört zu den Maßnahmen, die die Steuerzahler rund um den Globus am unmittelbarsten betrifft. Neben der aktualisierten Anleitung zur Abgabefrist sowie den Informationen zur freiwilligen Erstellung durch die Konzernobergesellschaft (voluntary parent filing) hat die OECD auch eine Länderliste zum CbC-Reporting veröffentlicht. Sie wird regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht und enthält Informationen zum jeweiligen Implementierungsstatus und den zu beachtenden nationalen Besonderheiten.

 

Aktionspunkt 15: Multilaterales Instrument

Aktionspunkt 15 des BEPS Projekts, die Entwicklung eines multilateralen Instruments, stellt einen Meilenstein für die internationale Zusammenarbeit in Steuersachverhalten dar. Das MLI erlaubt es, bilaterale Steuerabkommen von mehr als 100 Ländern und Rechtssystemen synchron zu aktualisieren. Das MLI eignet sich besonders für Umsetzungsschwerpunkte, die einen breiten Konsens für eine koordinierte Herangehensweise aufweisen. Da das MLI gegenüber bereits existierenden bilateralen Verträgen Anwendungsvorrang hat, stellt es einen sehr effizienten Weg zur Veränderung von bestehenden Steuerabkommen dar. Nach abgeschlossener Implementierung wird es durch das MLI möglich sein, die Ergebnisse des BEPS-Aktionsplans auf weltweit über 2.000 bestehende Steuerabkommen zu übertragen. Im Anschluss an die Vertrags­unter­zeich­nungs­ze­re­mo­nie, die für den 5. Juni 2017 geplant ist, ist es an den einzelnen Ländern, das MLI zu ratifizieren.

 

Steuersicherheit

Pascal Saint-Amans, Direktor des OECD-Zentrums für Tax Policy and Administration, hat im Zuge der Webkonferenz einige Themen aufgegriffen, die die derzeitige Arbeit der OECD zu Verrechnungspreisen betreffen. Die kürzlich veröffentlichten Entwürfe zur Betriebsstättenthematik und den Profit Splits haben zu unterschiedlichen Sichtweisen und Diskussionen der  „Interessensvertreter des inclusive Frameworks” der OECD geführt. So vertreten zahlreiche Vertreter die Meinung, dass der OECD-Entwurf die Schwelle zur Begründung einer Betriebsstätte stark nach unten drückt. Des Weiteren würden sich zum jetzigen Stand beträchtliche Steuerrisiken aus der „Betriebsstättengewinnermittlung für Vertreterbetriebsstätten” (DAPE) ergeben. Zu den BEPS-Aktionspunkten 8 bis 10 wurde von Seiten der Interessensvertreter der Wunsch nach einer genaueren Formulierung geäußert, um den Interpretationsspielraum zu reduzieren und so eine höhere Steuersicherheit zu erreichen. Die OECD hat den Diskussionsbedarf erkannt und angekündigt, an diesen Punkten weiterzuarbeiten, was möglicherweise zur Folge hat, dass die künftigen finalen Berichte sich von den bisher veröffentlichten Entwürfen unterscheiden. Die Verzögerung der finalen Berichte und die möglichen inhaltlichen Änderungen werden ein gewisses Maß an steuerlicher Unsicherheit mit sich bringen. Darum scheint es ratsam, die Entwicklungen dieses Bereichs innerhalb des BEPS-Projekts weiterhin genau zu verfolgen.

 

Ausblick

Die Implementierung und Fortführung des Projekts schritt auch 2016 zügig voran. Der eingeschlagene Weg soll auch künftig fortgeführt werden: So steht bspw. für das Jahr 2017 die geplante Vertragsunterzeichnungszeremonie im Juni oder das für viele Unternehmen erstmalige Einreichen des CbC-Reporting an. Das BEPS-Projekt wird durch die zunehmende nationale Umsetzung seine Auswirkungen auf multinationalen Unternehmensgruppen entfalten und infolgedessen spürbarer für Steuerpflichtige sein.

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