Aufsichtsräte und Beiräte – Multitalente klar im Vorteil

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Der Trend ist unverkennbar: Aufsichtsräte fungieren seit einigen Jahren zunehmend als strategische Impulssetzer, als Sparringspartner des Vorstands. Gleichzeitig handeln Aufsichtsräte mit ihrer Kontrollfunktion letztlich im Interesse der Unternehmensinhaber. Dazu müssen sie die Geschäftsmodelle und Märkte des Unternehmens verstehen. Beiräten von Familienunternehmen wachsen ebenfalls neue Aufgaben zu: Sie werden häufig bei Nachfolgeregelungen ins Boot geholt, um zu unterstützen. Ihnen kann es gelingen, die Brücke zwischen 2 Generationen zu schlagen.
 

Trotz der mannigfaltigen Erweiterung des Spektrums der Aufsichtsräte und Beiräte darf nicht vergessen werden, dass die Beaufsichtigung der Geschäftsleitung, die Ernennung und Abberufung deren Mitglieder und damit die relevantesten Personalentscheidungen des Unternehmens die wichtigsten Funktionen des Aufsichtsrats bleiben.
 

Entscheidend für den Erfolg von Aufsichtsräten und Beiräten ist die Fähigkeit der Mitglieder, den Geschäftsleitungsorganen auf Augenhöhe zu begegnen. Kompetenz ist unerlässlich, einschlägige Branchenkenntnisse sollten – wenn nicht vorhanden – zügig erworben werden, wobei die Herkunft aus anderen Branchen sogar inspirierend wirken kann. Selbstverständlich darf es bei der Unabhängigkeit keine Abstriche geben. Aus dem Beraterkreis des Unternehmens sollten die Aufsichtsräte deshalb nicht unbedingt kommen. Zumindest darf das Unternehmen kein wichtiger Auftraggeber sein. Auch sollte der Freundes- oder Bekanntenkreis des Vorstands tabu sein, ebenso der Hauptgesellschafter.
 

Multitalente sind klar im Vorteil: Bilanzen lesen und verstehen, Jahresabschlussprüfungsberichte einordnen, Controlling-Systeme begreifen und sich daraus ein Bild von der Finanzlage des Unternehmens machen, muss selbstverständlich sein. Noch komplexere Fragestellungen kommen heutzutage aus dem rechtlichen Bereich, das Unternehmen selbst betreffend, die Stellung des Beirats/Aufsichtsrats und bei der Begleitung wichtiger Transaktionen. Der Gefahr der Verrechtlichung ist zu begegnen, aber rechtliche Kompetenz muss stets verfügbar sein, häufig über externe Berater.
 

Die es könnten, haben zu wenig Zeit. Die genug Zeit haben, können es nicht. Man sieht, es ist schwierig, qualifizierte Aufsichtsräte zu finden. Die Frauenquote übt zusätzlich Druck aus und erschwert die qualifizierte Besetzung von Aufsichtsräten.

 
Ihr
Prof. Dr. Christian Rödl

 Aus dem Entrepreneur

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Prof. Dr. Christian Rödl, LL.M. (Columbia University, New York)

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