​Steuern 2017 – Wesentliche Gesetzesänderungen

PrintMailRate-it
Auch 2017 ist keine Ruhe an der „Steuerfront” in Sicht. Steuerpflichtige müssen im kommenden Jahr eine Reihe gesetzlicher Änderungen beachten. Der Beitrag gibt einen Überblick über wesentliche, bis zur Bundestagswahl absehbare Maßnahmen in den Bereichen Besteuerungsverfahren, Ertrags- und Umsatzsteuern.

 
Ab 2017 soll die Finanzbehörde über eingegangene Anträge auf die Erteilung einer verbindlichen Auskunft innerhalb von 6 Monaten entscheiden. Eine Fristüberschreitung ist dem Antragsteller unter Angabe der Gründe mitzuteilen.
 

Empfangene und abgesandte Lieferscheine müssen künftig lediglich bis zum Erhalt bzw. Versand der Rechnung aufgehoben werden – die Aufbewahrungsfrist für die Lieferscheine endet mit Erhalt bzw. Versand der Rechnung. Das gilt nicht, wenn die Lieferscheine Buchungsbelege sind. 

Ertragsteuer: BEPS und andere Maßnahmen

Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Umsetzung von Vorschriften des BEPS-Programms der OECD und weiterer Maßnahmen eingebracht (BT-Drucksache 18/9536). Die 2. bzw. 3. Lesung dazu soll am 2. Dezember 2016 im Bundestag stattfinden, der Bundesrat könnte in seiner letzten Sitzung dieses Jahres am 16. Dezember 2016 zustimmen.
 

Zentraler Punkt des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung des BEPS-Aktionsprogramms zur Verrechnungspreis­dokumentation und zur länderbezogenen Berichterstattung. Die detaillierte, dreistufige Verrechnungspreis­dokumentation über Master File (Stammdoku­mentation), Local File (landesspezifische unternehmensbezogene Dokumentation) und Country-by-Country-Reporting (CbCR, länder­bezogene Berichte) soll allerdings nur für „größere” Unternehmen gelten:
  • Für die Erstellung eines Master File: Unternehmen mit einem Umsatz von mind. 100 Mio. Euro im vorangegangenen Wirtschaftsjahr.
  • Für CbCR: Unternehmensgruppen mit konsolidierten Umsatzerlösen laut Konzernabschluss von mind. 750 Mio. Euro.

 
Eine wesentliche Änderung ist in § 3 Nr. 40 EStG und § 8b Abs. 7 KStG geplant. Dadurch soll auch für Finanzunternehmen, deren Anteile mehrheitlich von Produktions- und Dienstleistungsunternehmen gehalten werden, das Teileinkünfteverfahren gelten, wenn sie Anteile mit dem Ziel eines kurzfristigen Eigenhandels­erfolgs erwerben. Für Erwerbe bis 2016 gilt allerdings das bisherige Recht.
 

Die bereits gängige Verwaltungspraxis und Rechtsprechung zur Buchwertübertragung bei unentgeltlichem Erwerb soll gesetzlich festgeschrieben werden (§ 6 Abs. 3 EStG). Zu Buchwerten kann nur übertragen werden, wenn die stillen Reserven beim Rechtsnachfolger weiterhin steuerverstrickt bleiben.
 

Die überschießende Wirkung des § 50i EStG (Aufdeckung stiller Reserven bei unentgeltlichen Übertragungen oder bestimmten Vorgängen mit Auslandsbezug) soll gesetzlich zeitlich beschränkt und inhaltlich entschärft werden.
 

Eine weitere Neuerung im Bereich Ertragsteuer ist, dass Leerverkäufe von Wertpapieren im Rahmen der §§ 22, 23 EStG wieder besteuert werden sollen.
 

Weitere Änderungen

Zum 1. Januar 2017 sollen zudem der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das monatliche Kindergeld, der Kinderzuschlag, der Unterhaltshöchstbetrag sowie Tarifeckwerte leicht angehoben werden.
 

Ab 2017 muss der Steuerpflichtige die Nachweisunterlagen für den Spendenabzug nicht mehr zusammen mit der Steuererklärung einreichen. Er muss sie jedoch aufbewahren und auf Verlangen der Finanzbehörde vorlegen. Das Finanzamt kann die Vorlage vom Steuerpflichtigen bis zum Ablauf eines Jahres ab der Bekanntgabe der Steuerfestsetzung verlangen.
 

Schließlich werden im Gewerbesteuergesetz verschiedene Sonder­regelungen verankert, um die Einbeziehung von Beteiligungserträgen in das reguläre Besteuerungssystem sicher zu stellen.
 

Neuregelung § 2b UStG

Im Umsatzsteuergesetz wird im Wesentlichen die Unternehmer­eigen­schaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts in § 2b UStG neu geregelt. Die genannten juristischen Personen können bis zum 31. Dezember 2016 entscheiden, ob sie von 2017 bis 2020 die bisher geltende Regelung oder § 2b UStG anwenden.

 

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu