Die fatalen Auswirkungen des Steuerdumpings

PrintMailRate-it

zuletzt aktualisiert am 2. April 2013

 
​Die Kritik an Großkonzernen wie Amazon, Apple, Google oder Starbucks, die ihre Steuerbelastung außerhalb der USA trotz hoher Gewinne fast auf Null absenken können, ist seit der Veröffentlichung des OECD-Berichts zur Gewinn­verlagerung wieder in aller Munde. Aus der Sicht eines deutschen Unternehmens ist es nur schwer nachvollziehbar, dass diese Konzerne in Ländern der Europäischen Union große Gewinne machen und kaum versteuern. Sie verschaffen sich dadurch erhebliche Wettbewerbsvorteile.

 
Es ist aber falsch, anzunehmen, dass die betroffenen Staaten dem Phänomen hilflos gegenüberstehen. Viel­mehr sind die von der OECD aufgegriffenen Fälle des Steuerdumpings schon längst Gegenstand umfassender Verfahren. Der Fiskus hat ein Arsenal wirkungsvoller Waffen gegen die Verlagerung von Gewinnen in Steuer­oasen geschaffen – die Verrechnungspreise sind nur ein besonders scharfes Schwert in diesem Kampf. Vom Feldzug gegen das Steuerdumping sind vor allem international tätige Unternehmen betroffen. Denn die Steuerbürokratie und die damit verbundenen Kosten wachsen schon jetzt ins Uferlose.
 

Es wäre fatal, wenn nun dem Ruf nach einer – wie auch immer ausgestalteten – Mindest­besteuerung in Europa der Boden bereitet würde. Mindestbesteuerung heißt vor allem immer: Steuern zahlen auch dann, wenn Verluste aufgelaufen sind. Dies kann in schlechten Zeiten existenzbedrohende Folgen haben. Außerdem wird den Unternehmen die Liquidität genommen, die für Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen benötigt wird.
 
Statt neue Steuerbürokratie zu schaffen, sollten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union den Steuerwettbewerb als Chance für die eigene Wirtschaft begreifen, durch gezielte Anreize Investitionen anzuziehen und damit das Wirtschaftswachstum zu fördern. Auch in Deutschland wäre ein stärkerer Wettbewerb der Bundesländer bei der Steuerbelastung sinnvoll – die Überlegungen zu einer Regionali­sierung der Erbschaftsteuer könnten sich hier als richtungsweisend herausstellen.

Kontakt

Contact Person Picture

Prof. Dr. Christian Rödl, LL.M. (Columbia University, New York)

Rechtsanwalt, Steuerberater

Geschäftsführender Partner

+49 911 9193 1000

Anfrage senden

Profil

 Wir beraten Sie gern!

Deutschland Weltweit Search Menu