Markenschutz im neuen Domain-Umfeld – Bieten Sie Domaingrabbern die Stirn!

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  • Neben den etablierten Domain-Endungen wie .COM oder .DE werden aktuell eine Vielzahl neuer Endungen eingeführt. Diese bieten die Chance, durch richtige Platzierung seines Online-Auftritts gezielter potenzielle Kunden anzusprechen. Damit verbunden ist jedoch das Risiko, dass Domaingrabber versuchen, fremde Marken unter den neuen Endungen zu registrieren. Hier bietet eine Markenüberwachung beim Trademark Clearing House TMCH wirksamen Schutz.
Über zehn Jahre wurde geplant und diskutiert, jetzt ist es soweit: 2014 ist das Jahr der neuen Domain-Endungen. Mehr als 500 neue Top Level Domains (TLDs) werden in den kommenden Monaten eingeführt. Neben den klassischen Endungen wie .DE, .COM oder .ORG wird es bald auch Internetseiten geben, die auf .SHOP, .SUPPORT oder .MOBILE enden.
 
Anlass für die Einführung neuer Top Level Domains war die Tatsache, dass bereits die meisten der kurzen und damit einprägsamen Adressen unter den bestehenden Endungen vergeben sind. Mit den neuen Endungen soll nun der verfügbare Namensraum im Internet erweitert werden. Dabei geben – anders als bisher – die neuen Domainendungen den Internetnutzern bereits einen Hinweis auf den Inhalt der darunter abrufbaren Homepage.
 
Um den regionalen Bezug des eigenen Angebotes zu betonen, stehen nun Domain-Endungen für bestimmte Städte oder Regionen zur Verfügung, wie zum Beispiel .BAYERN, .BERLIN oder .SAARLAND. Darüber hinaus bieten generische Begriffe wie .IMMOBILIEN, .SHOES oder .CONSULTING die Möglichkeit, sein Unternehmen unter der eigenen Branchen-Endung zu präsentieren.
 
Der Ansturm auf die extravaganten Top Level Domains ist groß. Nicht nur Wettbewerber konkurrieren um die interessantesten Internet-Adressen, sondern auch Domain-Grabber sehen hier ihre Chance. Durch die Vielzahl der Domain-Endungen besteht die Gefahr, dass Dritte eine registrierte Marke als Domain registrieren, in einem verwandten Geschäftsfeld benutzen und dadurch die Rechte der Markeninhaber verletzen.
 
Dieses Problem hat auch die Internetverwaltung ICANN erkannt und zum Schutz der Markeninhaber das Trademark Clearing House (TMCH) eingerichtet. Das Trademark Clearing House bietet ein zentrales Register, in dem Markeninhaber ihre Marken eintragen und so ihre Markenrechte bei der Einführung der neuen Domain-Endungen zentral durchsetzen können. Ist eine Marke beim Trademark Clearing House hinterlegt, wird der Markeninhaber automatisch über Domainregistrierungen informiert, die mit der hinterlegten Marke identisch sind. Parallel wird auch der Domain-Besteller über die betroffene Marke informiert, wenn er versucht, eine identische Domain zu registrieren.
 
Durch das Trademark Clearing House besteht die Möglichkeit, Markenverletzungen vorzubeugen, ohne selbst eine Vielzahl von Domains mit der eigenen Marke registrieren zu müssen, um diese dem Zugriff Dritter zu entziehen.
 
Die künftige Bedeutung der neuen Domain-Endungen neben den etablierten Top Level Domains wie .COM oder .DE ist heute noch nicht abzuschätzen. Aufgrund der relativ geringen Registrierungsgebühren kann es jedoch nicht schaden, seinen Internetauftritt auch unter einer der passenden neuen Endungen zu präsentieren. Zudem empfiehlt es sich, die eigenen Unternehmensmarken pro-aktiv durch einen Eintrag im Trademark Clearing House zu schützen.​

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