Rödl & Partner unterstützt bei der Aufarbeitung von Rückständen bei Gesamtabschlüssen

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Rödl & Partner unterstützt bei der Aufarbeitung von Rückständen bei Gesamtabschlüssen. Auch für viele nordrhein-westfälische Kommunen heißt es jetzt noch schnell handeln, denn das Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse tritt zum 30.06.2017 außer Kraft.

​Der nordrhein-westfälische Landesgesetzgeber hat am 03.07.2015 das Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse veröffentlicht. Danach sind der Anzeige des Gesamtabschlusses zum 31.12.2015 die Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2011 bis 2014 beizufügen, sofern sie noch nicht der Aufsichtsbehörde angezeigt wurden. In der praktischen Umsetzung führt dieses Gesetz dazu, dass der kommunale Gesamtabschluss des Haushaltsjahres 2010 nach wie vor durch die örtliche Rechnungsprüfung zu prüfen ist; die Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2011 – 2014 können dem (ebenfalls zu prüfenden) Gesamtabschluss 2015 in der vom Bürgermeister bestätigten Entwurfsfassung (also ohne Prüfung) beigefügt werden. Dieses Gesetz tritt zum 30.6.2017 außer Kraft.

 

Nach der Gesetzesbegründung bedarf es keiner längeren Geltungsdauer dieses Beschleunigungsgesetzes. Die Frage, ob die Gesamtabschlüsse, die erst nach dem Außerkrafttreten des Beschleunigungsgesetzes aufgestellt und angezeigt werden, wieder der Prüfungspflicht unterlägen, wurde von einem hochrangigen Vertreter des Ministerium für Inneres und Kommunen (MIK) nicht eindeutig beantwortet. Das MIK sieht einen solchen Fall nicht vor, sondern geht davon aus, dass alle Kommunen, die verpflichtet sind, einen kommunalen Gesamtabschluss aufzustellen, dieser Pflicht für das Haushaltsjahr 2015 bis spätestens 31.12.2016 nachkommen werden.
 
Die Realität zeigt hier jedoch ein anderes Bild. Bereits in seiner letzten Umfrage zeigte das Innenministerium auf, dass noch immer über die Hälfte aller Gesamtabschlüsse 2010 fehlen. Von weiteren Jahren ganz abgesehen. 

 

Rödl & Partner hat bereits eine Vielzahl von nordrhein-westfälischen Kommunen bei der Aufstellung ihrer kommunalen Gesamtabschlüsse unterstützt. Wir haben hierbei die Erstellung des Rechenwerks von der Festlegung des Konsolidierungskreises bis zur Präsentation des fertigen Werkes in den kommunalen Gremien vollständig übernommen; dabei haben wir uns natürlich eng mit den Vertretern der Verwaltung abgestimmt. In anderen Projekten haben wir den mit der Erstellung des Gesamtabschlusses betrauten Mitarbeitern der Verwaltung punktuell nach Bedarf und Abruf des Auftraggebers zur Verfügung gestanden. Zu den von uns betreuten Mandanten gehören unter anderem die Städte Leverkusen, Troisdorf, Eschweiler, Iserlohn und der Rhein-Sieg-Kreis sowie der Kreis Recklinghausen.

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