EU-Kommission weist Weg zu höherer steuerlicher Transparenz (CbCR)

PrintMailRate-it

Bereits Anfang des Jahres veröffentlichte die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Steuervermeidung auf Unternehmensebene und knüpfte so an die Ergebnisse des BEPS-Aktionsplans an. In ihrer neuesten Initiative vom 12. April 2016 weist die EU-Kommission den Weg zu einer höheren steuerlichen Transparenz und stellt in diesem Zusammenhang die Anforderungen an das Country-by-Country Reporting (CbCR) für die größten in der EU tätigen Unternehmen vor.
 

Inhalte des Vorschlags zum CbCR

Der Vorschlag der EU-Kommission baut auf den bisherigen Arbeiten zur Bekämpfung der Steuervermeidung innerhalb der EU auf, welche schätzungsweise jährlich einen Verlust von Steuereinnahmen zwischen 50 und 70 Mrd. Euro verursacht. Multinationale Unternehmen mit einer Geschäftstätigkeit in der EU und einem konsolidierten Gruppenumsatz über 750 Mio. Euro im Jahr sollen deshalb verpflichtet werden, relevante länderbezogene Schlüsselinformationen zu veröffentlichen, welche Aufschluss darüber geben, wo Gewinne erzielt werden und wo Steuern gezahlt werden. Dieselben Regelungen würden auch nichteuropäische multinationale Unternehmen mit einer Geschäftstätigkeit in der EU betreffen. Somit würden alldiejenigen EU-Mitgliedsstaaten erfasst, in welchen Unternehmen eine geschäftliche Aktivität ausüben, wie auch diejenigen, die sich nicht an verantwortungsvolle steuerpolitische Standards halten (sog. Steueroasen). Zusätzlich dazu müssten Unternehmen auch die absoluten aggregierten Steuern, die außerhalb der EU gezahlt wurden, offen legen.
 
Insgesamt müssen je Land die folgenden Informationen veröffentlicht werden:

  1. Art der Geschäftstätigkeit
  2. Anzahl der Mitarbeiter
  3. Gesamter Nettoumsatz (sowohl aus Transaktionen mit verbundenen Unternehmen als auch mit fremden Dritten)
  4. Gewinn vor Steuern
  5. Betrag der Ertragsteuern, welche aufgrund der im laufenden Jahr im jeweiligen Land erzielten Gewinne geschuldet werden
  6. Betrag der im laufenden Jahr tatsächlich gezahlten Steuern
  7. Gesamtergebnis

Das CbCR sollte ebenso Erläuterungen zu Abweichungen zwischen tatsächlich gezahlten Ertragsteuern und angefallenen Ertragsteuern enthalten. Diese Informationen sollen innerhalb eines separaten Berichts für mindestens 5 Jahre auf der jeweiligen Unternehmens-Website zur Verfügung gestellt werden, um für die Öffentlichkeit zugänglich zu sein. Zusätzlich sollen Unternehmen den Bericht in ein Unternehmensregister der EU einreichen.
 
Bei Nichteinhaltung der Regelungen sollen die jeweiligen nationalen zuständigen Behörden berechtigt sein, Strafen gegen solche Unternehmen zu verhängen. Im Falle von nichteuropäischen multinationalen Unternehmen können die Strafzuschläge auf die in der EU tätigen Tochtergesellschaften bzw. Niederlassungen zurückfallen.
 

Ziele der EU-Kommission und deren Auswirkungen

Die EU-Kommission verfolgt mit dem Vorschlag eine Erhöhung der steuerlichen Rechenschaftspflicht der großen multinationalen Unternehmen ohne deren Wettbewerbsfähigkeit zu beeinträchtigen. Schätzungsweise werden 6.000 in der EU aktive Unternehmen davon betroffen sein. Im Gegensatz dazu werden die beabsichtigten Regelungen keine Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen haben.
 
Ebenso sieht der Vorschlag stärkere Transparenzanforderungen für Unternehmen vor, die in solchen Ländern tätig sind, welche die internationalen Standards hinsichtlich verantwortungsbewusster Besteuerungsregelungen nicht beachten. In diesem Zusammenhang wird die EU-Kommission eine erste gemeinsame Liste mit solchen Steuerjurisdiktionen schnellstmöglich erstellen.
 
Das beabsichtigte verpflichtende CbCR wird eine umfassende Prüfung des Steuerverhaltens multinationaler Unternehmen ermöglichen. Die EU-Kommission geht davon aus, dass diese Tatsache wiederum Unternehmen anregen wird, Steuern dort zu zahlen, wo auch die Gewinne erwirtschaftet werden.
 
Zuletzt soll das CbCR dazu führen, einen besseren Einblick in die Steuersysteme der Mitgliedsstaaten zu erlangen sowie bestehende Steuerschlupflöcher und Diskrepanzen zu identifizieren und dadurch die Ursachen und Auswirkungen der Steuervermeidung auf Unternehmensebene näher zu beleuchten.
 

Ausblick

Der Vorschlag wurde dem EU-Parlament und dem EU-Rat zur Prüfung und Umsetzung vorgelegt. Nach Verabschiedung müssen die neuen Regelungen auf nationaler Ebene innerhalb von einem Jahr nach Inkrafttreten umgesetzt werden.   

zuletzt aktualisiert am 21.04.2016

Deutschland Weltweit Search Menu