Mexiko: Übersicht zu Dokumentationsvorschriften

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veröffentlicht am 11. April 2017

Vor dem Hintergrund des OECD BEPS Aktionsplans hat seit 2016 die mexikanischen Steuerbehörde neue Regelungen zu Verrechnungspreisen veröffentlicht. Dies betrifft u.a. die neuen Dokumentationsvorschriften bei Liefer- und Leistungsbeziehungen mit inländischen und ausländischen nahe stehenden Unternehmen. Die nationalen Mitwirkungspflichten folgen nunmehr dem dreistufigen Ansatz (sog. three-tiered approach) der OECD, bestehend aus Master file, Local file und Country-by-Country Reporting. Gemäß nationalen Vorschriften ist die Dokumentation und die landesbezogene Berichterstattung (CbC Reporting) bis spätestens zum 31. Dezember des folgenden Fiskaljahres zu erstellen und einzureichen.

Nähere Information zu den nationalen Mitwirkungspflichten finden Sie in englischer Sprache in unserer Übersicht » Transfer Pricing Key Data Card Mexico 2016/2017.

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