BMF: Neufassung der Textziffer 5 des Merkblatts zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren

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veröffentlicht am 19. Dezember 2017

 

​Am 5. April 2017 veröffentlichte das Bundesministerium für Finanzen (BMF) eine Neufassung der Textziffer 5 des BMF-Merkblattes vom 13. Juli 2006 (BStBl 2006 I S. 461).
 


 
Das Merkblatt, welches ausführliche Informationen zur Durchführung von Verständigungs- und Schieds­ver­fahren in Deutschland beinhaltet, wurde dahingehend neugefasst, dass im Falle der Beantragung einer tatsächlichen Verständigung durch den Steuerpflichtigen deren Abschluss davon abhängig zu machen ist, dass der Steuerpflichtige darauf zu verzichten hat, den Inhalt der tatsächlichen Verständigung zum Gegenstand eines möglichen künftigen Schieds­verfahrens zu machen.
 
Im konkreten Beispiel bedeutet für Steuerpflichtige die Erklärung auf Verzicht zur Durchführung eines Schieds­verfahrens, dass die deutsche Finanzverwaltung im ersten Schritt zwar der Eröffnung eines Verständigungs­ver­fahrens zustimmt, jedoch im zweiten Schritt in einem Verständigungsverfahren keine Abweichung von der in der vorausgegangenen tatsächlichen Verständigung geregelten Sachverhaltsfestlegung akzeptieren und bei ausbleibender Einigung im Verständigungsverfahren insoweit kein Schieds­verfahren führen wird. 
 
Für Unternehmensgruppen gilt dies, wenn sowohl das inländische als auch das ausländische verbundene Unternehmen verzichten, den Inhalt der tatsächlichen Verständigung zum Gegenstand eines Schieds­verfahrens zu machen.
 
Diese Neuerung soll zur Beschleunigung und Vereinfachung von Besteuerungsverfahren beitragen.

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