Umfangreiche Arbeitsrechtsreform in Brasilien verabschiedet

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​veröffentlicht am 25. Juli 2017
   

Das veraltete und starre brasilianische Arbeitsrecht gilt seit langem als eine der am schwersten zu nehmenden Hürden für Investoren und Unternehmer. Die deshalb von Unternehmerkreisen lang erwartete – aber politisch stark umstrittene Arbeitsrechtsreform – wurde mit der Unterzeichnung durch Präsident Michel Temer am 13. Juli 2017 nunmehr verabschiedet und soll am 13. November 2017 in Kraft treten. Die Regierung beabsichtigt mit dieser Reform das brasilianische Arbeitsrecht in einigen wesentlichen Punkten flexibler und wettbewerbsfähiger zu gestalten.

 

 

Unter den zahlreichen Änderungen sind aus Unternehmersicht folgende hervorzuheben:

  

  • Individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind nunmehr möglich;
  • Teilzeitarbeit ist flexibel bis zu 36 Stunden wöchentlich möglich;
  • Überstunden sind nicht mehr begrenzt (bisher waren höchstens 2 Stunden täglich erlaubt) und können in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten abgebaut werden;
  • Eine Anstellung für begrenzte Perioden (Stunden, Tage oder Monate) ist nun flexibel möglich;
  • Urlaub kann organisatorisch einfacher in bis zu 3 Perioden (einmal 14 und zweimal 5 Kalendertage) genommen werden;
  • Bestimmte Vergütungen wie Essensmarken und Boni können gewährt werden, ohne ein Teil des Gehalts zu sein; die Vergütungen sind infolgedessen nicht sozial- und lohnsteuerpflichtig;
  • Dienstleister, die auf eigene Rechnung arbeiten („freelancer”), werden nicht mehr als Scheinselbstständige betrachtet, selbst wenn sie ausschließlich und andauernd für eine Firma tätig sind;
  • Outsourcing an Dritte, selbst im Sinne des Kern-Gesellschaftszweckes, ist nunmehr möglich.

 

Es wird erwartet, dass einige dieser umfangreichen und radikalen Änderungen von den Gerichten als verfassungswidrig angesehen werden und so wieder ungültig werden können.

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