Bundesverfassungsgericht: Für 2015 geplante Entscheidungen zum Steuerrecht

PrintMailRate-it
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Liste von Verfahren veröffentlicht, über die es im Jahr 2015 entscheiden will. Darunter finden sich einige steuerrelevante Verfahren, die nachfolgend aufgelistet sind. Sofern Steuerpflichtige von den Entscheidungen profitieren können, ist die Prüfung von Einsprüchen gegen belastende Steuerbescheide empfehlenswert. 
 

Einkommensteuer

  • Verfassungsmäßigkeit von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (Bewirtungsaufwendungen). Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des FG Baden-Württemberg zu der Frage, ob § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Art. 9 Nr. 5 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29. Dezember 2003 (BGBl I S. 3076) mit Art. 20 Abs. 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 2, Art. 42 Abs. 1 Satz 1 und Art. 76 Abs. 1 GG vereinbar ist (2 BvL 4/13).
  • Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zur Frage, ob der deutsche Steuergesetzgeber Sachverhalte nachträglich noch abweichend regeln kann, die Gegenstand eines Doppelbesteuerungsabkommens sind („Treaty Override”) (BVerfG-Az: 2 BvL 1/12).
  • Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob es mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar ist, dass auf bei der Vererbung noch nicht fällige Stückzinsansprüche sowohl Erbschaftsteuer als auch Einkommensteuer erhoben wird (1 BvR 1432/10).
 

Körperschaftsteuer

  • Verfassungsmäßigkeit von § 8c Satz 1 Körperschaftsteuergesetz. Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des FG Hamburg zu der Frage, ob § 8c Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008, vom 14. August 2007 (BGBl I S. 1912), mit Art. 3 Abs. 1 GG insoweit vereinbar ist, als bei der unmittelbaren Übertragung innerhalb von fünf Jahren von mehr als 25 Prozent des gezeichneten Kapitals einer Körperschaft an einen Erwerber (schädlicher Beteiligungserwerb) insoweit die bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht ausgeglichenen oder abgezogenen negativen Einkünfte (nicht genutzte Verluste) nicht mehr abziehbar sind (2 BvL 6/11).
  • Verfassungsmäßigkeit von § 54 Abs. 9 Satz 1 KStG 1999. Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zu der Frage, ob § 54 Abs. 9 Satz 1 KStG 1999 in der Fassung des Art. 4 Nr. 10 Buchst. h des Gesetzes zur Bereinigung steuerlicher Vorschriften vom 22. Dezember 1999 (BGBl I S. 2601, BStBl I 2000, S. 13) gegen Art. 20 Abs. 3, Art. 76 Abs. 1 GG verstößt (BVerfG-Az: 2 BvL 1/09).
  

Gewerbesteuer

  • Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob Gewinne aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen bei der Gewerbesteuer gleichheitswidrig behandelt werden und ob die diesbezügliche Regelung des § 7 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise rückwirkend in Kraft gesetzt wurde (1 BvR 1236/11).
  • Vorlage des Finanzgerichts Hamburg zu der Frage, ob § 8 Nr. 1 Buchstaben a, d und e GewStG in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008, vom 14. August 2007, und des Jahressteuergesetzes 2008, vom 20. Dezember 2007, mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist (1 BvL 8/12).
 

Grunderwerbsteuer

  • Vorlagen des Bundesfinanzhofs zu der Frage, ob § 11 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) in der im Jahre 2001 und 2002 geltenden Fassung mit Art. 3 Abs. 1 GG insofern unvereinbar ist, als er die Beteiligten an Erwerbsvorgängen im Sinne des § 8 Abs. 2 GrEStG, für die die (Ersatz-)Steuerbemessungsgrundlage nach § 138 Abs. 2 und 3 des Bewertungsgesetzes (BewG) in der im Jahre 2001 und 2002 geltenden Fassung zu ermitteln ist, mit einheitlichen Steuersätzen belastet (1 BvL 13/11, 1 BvL 14/11).
  • Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob es gleichheitswidrig ist, wenn freiwillige Grundstücksumlegungen grunderwerbsteuerpflichtig sind, während Grundstücksumlegungen nach den §§ 45 ff. des Baugesetzbuchs (BauGB) von der Besteuerung ausgenommen sind (Az: 1 BvR 2880/11).
  

Sonstiges Steuerrecht

  • Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der ermäßigten Biersteuersätze. Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Bundesfinanzhofs zu der Frage, ob § 2 Abs. 2 des Biersteuergesetzes 1993 in der Fassung des Art. 15 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29. Dezember 2003 (BGBl I S. 3076) mit Art. 20 Abs. 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 2, Art. 42 Abs. 1 Satz 1 und Art. 76 Abs. 1 GG vereinbar ist (2 BvL 4/11, 2 BvL 5/11).
  • Konkrete Normenkontrolle aufgrund des Aussetzungs- und Vorlagebeschlusses des Finanzgerichts Hamburg vom 29. Januar 2013 (4 K 270/11)- zu der Frage, ob das Kernbrennstoffsteuergesetz (KernbrStG) vom 8. Dezember 2010 (BGBl I S. 1804) mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb ungültig ist  (2 BvL 6/13). 
 

 zuletzt aktualisiert am 21.04.2015

Kontakt

Contact Person Picture

Dr. Alexander Kutsch

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater

Geschäftsführender Partner

+49 7117 8191 4465

Anfrage senden

Profil

Wir beraten Sie gern!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu