China: Veränderung der Einfuhrumsatzsteuer- und Zollbefreiung für medizinische Test- und Analysegeräte

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​Am 3. Juni 2015 hat das chinesische Finanzministerium, Abteilung Allgemeine Zollverwaltung, einen neuen Erlass zur Einfuhrumsatzsteuer- und Zollbefreiung („Cai Guan Shui [2015] Nr.23”) veröffentlicht. Demnach können laut der neuen Regelung medizinische Test- und Analysegeräte auch für die Verwendung in nicht-medizinischen Bildungs- und Forschungsinstituten einfuhrumsatzsteuer- und zollfrei in China eingeführt werden. Insbesondere gilt dies dann, wenn inländisch produzierte Test- und Analysegeräte nicht in ausreichender Zahl oder Qualität verfügbar sind, bzw. nicht in der VR China hergestellt werden können. 
 
Um Missbrauch auszuschließen, müssen die Art der Testgeräte und die eingeführte Menge im Einklang mit den Aufgaben des Bildungs- und Forschungsinstitut stehen. Die Umsatzsteuer- bzw. Zollbefreiung ist derzeit bis zum 31. Dezember 2015 beschränkt. Die Behörden werden dann eine weitere Prüfung vornehmen und ggfs. die Umsatzsteuer- bzw. Zollbefreiung verlängern oder präzisieren.
 
zuletzt aktualisiert am 19.08.2015
 
 

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