China – Einkommensteuer-Optimierung bei Ausländern

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Quelle: China Circle Handelsblatt – 29.1.2016

von Dr. Martin Seybold
 
​Bis zum 31. März müssen in China lebende Ausländer ihre Einkommensteuererklärung (Individual Income Tax – IIT) für das vergangene Jahr einreichen. Sobald Ausländer im Vorjahr ein zu versteuerndes Einkommen von mindestens 120.000 Renminbi (ca. 16.800 Euro) hatten und ein volles Jahr in China verbracht haben, müssen sie eine Jahreserklärung einreichen. In der Praxis variiert die lokale Handhabung jedoch.
 
Mit Sätzen von bis zu 45 Prozent ist die Einkommensteuer in China vergleichsweise hoch. Neben einer steuerbegünstigten jährlichen Bonusauszahlung können bei Ausländern unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Posten als steuerfreie Zuwendungen angesetzt werden. Welche Zuwendungen dabei nicht der IIT unterliegen, ist durch Vorschriften festgelegt. Hierunter fallen beispielsweise die Wohnungsmiete, bis zu zwei Heimflüge pro Jahr, Sprachtraining und die Schulbildung der Kinder, die Erstattung von Umzugskosten zu Beginn oder Ende des China-Einsatzes, aber auch der Ersatz von Kosten für Mahlzeiten oder Reinigung. Die Zuwendungen können als Erstattung aufgewendeter Kosten gewährt werden. Wichtige Voraussetzung ist die Vorlage entsprechender Nachweise durch die in China gängigen Steuerquittungen, die sogenannten „Fapiao‘s”, oder anderer Zahlungsnachweise, abhängig von der jeweiligen Zuwendung.
 
Wichtig ist zudem, dass nur Zuwendungen in „angemessener” Höhe erstattet werden können. Was als angemessen in diesem Sinne gilt, hängt von der Art der Zuwendung ab. Wie in vielen Fällen in China ist das mit der zuständigen Steuerbehörde im Einzelfall zu klären.

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