China: Konkurrenz für den deutschen Mittelstand?

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von Dr. Martin Seybold
 
Im August 2015 hat Premier Li Keqiang weitere Steuervergünstigungen für kleine Unternehmen mit niedrigem Gewinn angekündigt. Dazu zählen Betriebe mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu RMB 300.000 (ca. EUR 42.000). Industrieunternehmen dürfen bis zu 100 Angestellte und eine Bilanzsumme von bis zu RMB 30 Millionen (ca. EUR 4,2 Millionen) haben, sonstige Unternehmen bis zu 80 Angestellte und eine Bilanzsumme von bis zu RMB 10 Millionen (ca. EUR 1,4 Millionen). 
 
Diese Unternehmen unterliegen einem reduzierten Körperschaftsteuersatz von 20 Prozent. Zusätzlich wurden in den letzten Jahren Vergünstigungen für Unternehmen dieser Kategorie mit besonders niedrigen Gewinnen geschaffen. Diese liegen derzeit bei RMB 200.000 (ca. EUR 28.000) und werden von Oktober auf RMB 300.000 (ca. EUR 42.000) angehoben. Sie sollen erst einmal bis Ende 2017 gelten. 
 
Weiterhin wurden Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer angekündigt: Kleine Unternehmen mit einem monatlichen Umsatz zwischen RMB 20.000 (ca. EUR 2.800) und RMB 30.000 (ca. EUR 4.200) sollen ebenfalls bis Ende 2017 von der Umsatz- beziehungsweise Geschäftssteuer befreit werden. Entsprechende Vorschriften zur Umsetzung der Ankündigung stehen noch aus. 
 
Zwar sind die Schwellenwerte noch immer niedrig. Dennoch können neu gegründete Unternehmen damit ihre Steuerlast senken und so wettbewerbsfähiger werden. 
 
Die Änderungen gelten auch für chinesische Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen. Die Einkommensgrenzen sind jedoch für die meisten zu niedrig angesetzt, um eine Investitionsentscheidung zu beeinflussen. In jedem Fall bedeutet die neue Regelung bessere Chancen für kleine, chinesische Unternehmen. Einige könnten mit der Zeit zu großen Konkurrenten auf dem Weltmarkt heranwachsen. Beispiele, dass dies gelingen kann, gibt es bereits viele!
 

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