China – Steuererleichterungen im Bereich Forschung und Entwicklung

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​Quelle: China Circle Handelsblatt, 11.12.2015

von Dr. Martin Seybold

 

Forschung und Entwicklung sollen im künftigen 13. 5-Jahresplan eine noch stärkere Rolle spielen. Innovation wird für den Zeitraum 2016 bis 2020 zu den 5 wichtigsten Zielen gehören. 
 
Premierminister Li Keqiang hat bereits Ende Oktober angekündigt, dass es für „Forschungs- und Entwicklungsunternehmen” (F&E-Unternehmen) auch in Zukunft ganz konkrete weitere Steuererleichterungen geben soll. Die Ankündigung ist zwischenzeitlich bereits in eine entsprechende Vorschrift umgesetzt worden. Die bislang gewährten Erleichterungen erlauben zwar theoretisch schon weitgehende Abzugsfähigkeit von Ausgaben mit F&E-Bezug, in der praktischen Anwendung bestehen jedoch Unklarheiten und administrative Hürden. Die neue Vorschrift stellt nun klar, welche F&E-Aktivitäten abzugsfähig geltend gemacht werden können. Kosten für externes F&E-Personal werden beispielsweise künftig abzugsfähig sein. Weitere wichtige Änderungen sind die Ausweitung der Steuervorteile für „kreatives Design”. Die neue Vorschrift erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen eine rückwirkende Anwendung von Steuererleichterungen im Bereich F&E von bis zu 3 Jahren. Zudem reicht bereits seit November letzten Jahres eine Registrierung statt eines komplizierten Antragsverfahrens. Damit folgt die chinesische Regierung ihrem aktuellen Trend: weg vom grundsätzlichen Genehmigungsvorbehalt hin zu mehr Eigenverantwortlichkeit der Unternehmen. Die neuen Freiheiten bringen allerdings auch mehr Risiko. Auch ist bislang nicht klar, wie die Steuerbehörden mit der Vorschrift in der Praxis umgehen werden.
 

zuletzt aktualisiert am 12.2.2016

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