Buchhaltung und Controlling in China

PrintMailRate-it
Der Stellenwert der Buchführung ist in China historisch bedingt deutlich niedriger als in Deutsch­land. Chinesen sehen die Buchhaltung und Controlling mehr als eine Notwendigkeit und weniger als Ins­tru­ment zur Informa­tions­beschaffung und Steuerung des Unternehmens. Dies stellt deutsche Unternehmen häufig vor große Herausforderungen. Mitunter kann es sich sehr schwierig gestalten, eine transparente und ordnungsmäßige Buchführung und ein Be­richts­wesen nach deutschen Standards einzuführen. Hier kann sich die Einbindung eines externen Dienst­leis­ters anbieten, der sowohl die chinesische als auch deutsche Kultur versteht und die Prozesse nach deutschem Verständnis und nach den Anforderungen der deutschen Gruppe abbildet.
 

Rechnungslegungsstandards in China

Ausgereifte Rechnungslegungsstandards wurden in China erst in den 1990er Jahren eingeführt. Heutzutage gibt es 3 gültige Standards für ausländische Unternehmen:
  • Das „Accounting System for Business Enterprises” ist seit 2002 für Foreign Invested Enterprises (FIE) anzuwenden.
  • Parallel dazu gibt es die „New Chinese Accounting Standards”, die von FIEs seit dem 1. Januar 2007 alternativ angewendet werden können. Die New Chinese Acounting Standards sind an die internationale Rechnungslegung angenähert und erlauben eine freiere Gestaltung des Kontenplans.
  • Kleine und sehr kleine Unternehmen dürfen auch nach den neuen „Chinese Accounting Standards for Small Enterprises” bilanzieren. Sie basieren auf den New Chinese Accounting Standards und sehen einige Erleichterungen vor.
 
Die Vielzahl an Rechnungslegungsstandards kann leicht zur Verwirrung führen. Das chinesische Recht ist sehr dynamisch. Buchhalter müssen ständig auf dem Laufenden bleiben. Im Geschäftsalltag könnten wichtige Neuerungen und Deadlines – wie für verschiedene monatliche, quartalsmäßige Steueranmeldungen, Annual CIT Return und United Annual Reporting – übersehen werden.
 

Abschlusserstellung und Berichtspflicht

Unabhängig vom Rechnungslegungsstandard ist bei der Einführung der Buchhaltung in China und somit bei der Abschlusserstellung zu beachten, dass das Umsatzkostenverfahren verpflichtend anzuwenden ist. Dies ist v.a. für deutsche mittelständische Unternehmen, die in Deutschland überwiegend den Ausweis der handelsrechtlichen Ergebnisrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren anwenden, eine Umstellung. Zudem muss das Wirtschaftsjahr in China in der Praxis immer dem Kalenderjahr entsprechen. Neben dem Jahresabschluss besteht auch unterjährige Berichtspflicht gegenüber den Behörden.
 
Abschlüsse sind verpflichtend in chinesischer Sprache zu erstellen. Dies kann bei der Muttergesellschaft zu einem Sprachproblem führen. Die Auswahl eines geeigneten Buchhalters ist daher umso wichtiger. An ihn stellen sich noch höhere Anforderungen, wenn neben dem chinesischen Abschluss auch noch Abschlüsse nach HGB oder IFRS, ein konzerninternes Reporting Package oder unterjährige interne Berichte erstellt werden sollen.
 

Devisenrechtliche Besonderheiten und Compliance in der Buchhaltung

Neben der Buchhaltung ist auch noch eine Vielzahl von steuerlichen als auch devisenrechtlichen Besonderheiten zu beachten. Exemplarisch kann hierbei auf das Thema der steuerlichen Behandlung von VAT-Rechnungen eingegangen werden, da hierzu oftmals Verständnisprobleme bestehen. In China sind generell nur sog. General Taxpayer zum Vorsteuerabzug berechtigt und nur dann, wenn offizielle VAT-Rechnungen, sog. Fapiaos, als Beleg vorliegen. Dabei ist die Beleganzahl und die Höhe des ausgewiesenen Rechnungsbetrags je nach Gesellschaft und deren Geschäftsvolumen limitiert. Dieses System wurde zur Sicherstellung des Steueraufkommens eingeführt, und dient der Finanzverwaltung auch zu Kontrollzwecken.
 
Die in China immer stärkere Verfolgung von Compliance-Regeln darf auch in der Finanzbuchhaltung nicht missachtet werden. Deutsche Muttergesellschaften sollten ihre chinesischen Tochtergesellschaften regelmäßig kontrollieren, z.B. mittels interner Revisionen und detaillierten Konzernvorgaben zur Einhaltung von Rechtsvorschriften und Berichterstattung. Ebenso sollten die Tochtergesellschaften bei der Stammdatenpflege, Rechnungserstellung und dem Mahnwesen angeleitet werden. Viele chinesische Unternehmen haben einen schlechten Überblick über ihre Forderungen und Verbindlichkeiten oder führen offene Posten als separate Listen, anstatt sie in das Buchhaltungssystem zu integrieren.
 

Rödl & Partner in China

Rödl & Partner bietet an allen chinesischen Standorten in Kanton, Peking und Shanghai Finanz- und Buchhaltungsdienstleistungen an. Auch bei Controlling- und Finanzthemen sowie der Durchführung von internen Revisionen steht Rödl & Partner Ihnen vor Ort gerne beratend zur Seite.
 
 
zuletzt aktualisiert am 07.10.2015

Kontakt

Contact Person Picture

Qing Cheng

Diplom-Kauffrau

Partner

+86 21 6163 5222

Anfrage senden

Contact Person Picture

Dr. Thilo Ketterer

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer

Partner

+49 911 9193 3062

Anfrage senden

Wir beraten Sie gern!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu