Chinesische Steuerbehörde veröffentlicht Kommentar und Maßnahmenplanung zu BEPS

PrintMailRate-it
Seit der Bekanntmachung der OECD-Verlautbarung „Base Erosion and Profit Shifting”, kurz „BEPS”, im letzten Jahr ist das Vorgehen gegen Steuerhinterziehung weltweit ein hochaktuelles Thema für multinationale Konzerne („Multinational Enterprises”, kurz „MNEs”). Die Steuerbehörde Jiangsu hat vor Kurzem ein Dokument zur Kommentierung und der entsprechenden Maßnahmenplanung für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 erlassen, das wie folgt zusammengefasst werden kann:
Hauptpunkte im OECD–Bericht
zu BEPS
  Kommentare​
 

Verrechnungspreisergebnis soll mit Wertschöpfung in Einklang stehen​

  • Wiederholung der Konzepte „location saving” und „market premium”; Betonung, dass sich der Marktwert in der Wertschöpfungskette wiederspiegeln soll und einer der Hauptfaktoren für die Gewinnaufteilung wird.

​Besteuerungsrecht soll mit der Substanz der Wirtschaftstätigkeit in Einklang stehen​






  • Weitere Stärkung der Steuerverwaltung bei ausländischen Unternehmen mit tatsächlichem Management in China,  Anteilsübertragungen im Ausland und bei Prüfung der Nutzungsberechtigung für die Beantragung von Abkommensbegünstigungen;

  • Ausweitung des Konzepts der Beurteilung des Besteuerungsrechts auf Gewinnverteilungsberechnungen; Ein höherer Gewinn sollte chinesischen Routine-Herstellern ohne wertvollen immateriellen Wirtschaftsgütern zugerechnet werden, wenn die Anlagen und die Mitarbeiter eine wesentliche Rolle innerhalb des Konzerns spielen.

Erhöhung der Transparenz von Verrechnungspreisdokumentationen​







  • ​Verrechnungspreisdokumentation soll nach lokalen Anforderungen maßgeschneidert sein; Informationsaustausch in Bezug auf Gruppenorganisation, Funktions- und Risikoprofil, Gewinnverteilungsmethode für die gesamte Wertschöpfungskette und geltende Steuersätze von ausländischen verbundenen Parteien wird stark angeraten

Besteuerungsrechte in der digitalen Wirtschaft​​


  • Neue Besteuerungsrechtskonzepte bei ausländischen Dienstleistungen durch Internet/Virtuelles Privates Netzwerk („VPN”) sollen eingeführt werden, um eine Steuergerechtigkeit zwischen den Wohnsitzländern und den Quellenländern sicherzustellen.​

Einführung einer „Safe Harbour”-Regelung​

 

 
  • ​​​Es gibt keine bestimmten Regelungen in China, aber „Safe Harbour”-Regelungen von anderen Ländern wie z.B. Indien können für die Auswahl des Prüfungsziels herangezogen werden.

 

​Verbesserung der Verwaltung von internen Steuerkontrollen​​

  • ​Einführung eines internen Steuerkontrollsystems bei Steuerpflichten in Bezug auf Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen.


Die Steuerbehörde Jiangsu hat auch einige typische Beispiele zur Steuerhinterziehung aufgelistet, die in den letzten Jahren aufgedeckt wurden:
  • Bürgschaft für ausländische verbundene Unternehmen ohne angemessene Vergütung;
  • Gewinnverlagerung durch Dienstleistungsgebühren wie die Verteilung von Gesellschafterkosten und unangemessene Berechnung der Servicegebühr;
  • Gewinnverlagerung durch Umstrukturierung des Geschäfts:
    • Unpassende Rentabilität der chinesischen Tochtergesellschaften bei erhöhtem Funktions- und Risikoprofil nach der Umstrukturierung;
    • Aus China verlagerte Funktionen ohne angemessene Entschädigung;
    • Überhöhter Erwerbspreis von chinesischen Unternehmen für Konzernunternehmen.
  • Unangemessene Vergütung für die insgesamt übernommenen Funktionen und Risiken in China, z.B. Vergütung mit Kostenaufschlag für Forschungs- und Entwicklungsleistungen, die vom lokalen F&E-Zentrum erbracht wurden, während Lizenzgebühren an lokale Hersteller berechnet wurden;
  • Steuervermeidung durch Aufrechnung von internen Transaktionen;
  • Chinesische Tochtergesellschaften, die unter Geschäftsstrategien leiden, die dem gesamten Konzern zugute kommen ohne angemessen vergütet zu werden;
  • Gewinnverlagerung zu in Steuerparadiesen gegründeten Gesellschaften;
  • Zu gering erklärte steuerpflichtige Einkommen während der Anlaufphase;
  • Steuervermeidung bei Ingenieur-, Beschaffungs- und Bauausführungsprojekten durch dreiseitige Verträge mit chinesischen Tochtergesellschaften, die Dienstleistungseinkommen innerhalb und außerhalb Chinas unangemessen aufgeteilt haben.
     
Das Dokument der Steuerbehörde Jiangsu ist die erste offizielle und öffentliche Meinung von chinesischen Steuerbehörden zu BEPS. Es zeigt die positive Einstellung der Steuerbehörden zur Lösung von BEPS-Angelegenheiten durch die allgemeine Übereinstimmung mit der OECD sowie durch ihre zunehmend steigende Kenntnis im Bereich Anti-Korruption. Die meisten Kommentare stimmen mit derzeitigen chinesischen Grundhaltungen zur internationalen Besteuerung überein und könnten von Steuerbehörden anderer chinesischer Provinzen aufgegriffen werden. Andere Länder könnten dies allerdings als aggressiv wahrnehmen. Daher empfehlen wir MNEs, die in China Geschäfte treiben, die hier gelisteten Grundsätze und Risiken zu berücksichtigen. Dies gilt v.a. für die „Besonderheiten” bei der Formulierung von Verrechnungspreisgrundsätzen und beim Einsatz von Steuervermeidungsmodellen, um die Steuerrisiken sowohl in China als auch in anderen Ländern der Vertragsparteien zu reduzieren bzw. auszugleichen.
Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu