Update zur Devisenkrise in Weißrussland

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Anlass

Die eingeführten Maßnahmen zur Regelung des Devisenmarktes und zur Bekämpfung von Preiserhöhungen führen teilweise auch zu Turbulenzen in anderen Bereichen. Bekannt geworden sind erste massive behördliche Eingriffe bis hin zu Schließungen – mit weiteren Maßnahmen um die Jahreswende herum ist zu rechnen.
 

Zusammenfassung

  • Der Devisenverkauf an der Börse ist wieder zulässig. Es ist daher im Augenblick möglich, die Unternehmen mit der nötigen Liquidität auszustatten.
  • Die Devisenkurse behalten (zumindest vorerst) Stabilität.
  • Die Regelung zur Entrichtung der Gebühr in Höhe von 30 % gilt vorerst bis zum 01.02.2015.
  • Die Gebühr wird steuerlich nicht als Aufwand anerkannt.
  • Devisenankauf für den Kauf von Erdöl, Erdgas und Strom unterliegt keiner Besteuerung.
  • Es wurde ein Verbot für Preiserhöhungen verhängt. Bei Verstößen aber auch bei Umgehung der Vorgaben durch Schließungen der Geschäfte bzw. bei Reduzierung des Warenangebots drohen erhebliche Strafen. Es werden regelmäßige Prüfungen durchgeführt.
  • Das am 19.12.2014 angekündigte Gesetz über Massenmedien (sämtliche Internetseiten werden den strengeren Vorschriften über Massenmedien unterworfen) tritt am 01.01.2015 in Kraft.
     

Hintergrund

1. Entwicklung des Wechselkurses / Situation an der Börse

An der Börse ist derzeit wider Erwarten wenig Bewegung zu verzeichnen.
 
Der Börsenumsatz in dem Zeitraum von 20.12.2014 bis 24.12.2014 ist eher im Bereich „mittelmäßig” anzusiedeln.
 
Folgende Entwicklung des Wechselkurses der Nationalbank ist seit Einführung von Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes zu beobachten:
 
USD​ EUR​ RUB​
20.12.2014​ ​ 10.890,00 ​13.390,00 ​184,00
22.12.2014​ ​10.900,00 ​13.320,00 ​187,00
​23.12.2014  ​10.930,00 ​13.400,00 ​193,50
​24.12.2014  ​10.950,00  ​13.400,00  ​202,50
​25.12.2014 ​11.030,00  ​13.440,00  ​202,00
  

2. Gesetzesänderungen

(a) Der Erlass des Präsidenten der Republik Weißrussland Nr. 607 „Über die Besteuerung des Devisenankaufs an der Börse” vom 20.12.2014 ist verabschiedet worden.
 
Quelle: http://president.gov.by/ru/official_documents_ru/view/ukaz-607-ot-20-dekabrja-2014-g-10488/
 
Wesentliche Inhalte:
  • Die Regelung zur Entrichtung der Gebühr in Höhe von 30 % gilt vorerst bis zum 01.02.2015;
  • Die Gebühr wird steuerlich nicht als Aufwand anerkannt;
  • Devisenankauf für den Erwerb von Erdöl, Erdgas und Ström unterliegt keiner Besteuerung.
 
(b) In Kraft getreten ist die Verordnung des Vorstandes der Nationalbank Nr. 786 vom 19.12.2014.
 
Wesentliche Inhalte:
  • Seit dem 20.12.2014 ist durch natürliche Personen eine Gebühr in Höhe von 30 % in Form einer Bankprovision beim Devisenkauf zu entrichten (NB: die Gebühr i.H.v. 30 % wird durch die Banken beim Devisenankauf an der Börse entrichtet);
  • Umtausch des russischen Rubels und anderer Fremdwährung auf dem Devisenmarkt in bar ist unzulässig;
  • Wechselkurs des russischen Rubels wird durch die Banken frei bestimmt;
  • Begrenzung des Jahreszinssatzes für Depositen in Rubel auf 50 %.
 
(c) In Kraft getreten ist die Verordnung des Vorstandes der Nationalbank Nr. 788 vom 19.12.2014.
 
Wesentliche Inhalte:
  • Die außerbörslichen Operationen mit Devisen für Unternehmen sind bis zum 01.01.2017 vorerst untersagt.
     

3. Auswirkung im Bereich Handel

Es wurde ein Verbot für Preiserhöhungen verhängt und es werden regelmäßig behördliche Prüfungen im Hinblick auf Einhaltung von eingeführten Regelungen zur Stabilisierung des Finanzmarktes und zur Bekämpfung von Preiserhöhungen durchgeführt. Bei Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben aber auch bei Umgehungen, solchen wie Schließung der Geschäfte bzw. Reduzierung des Warenangebots, drohen erhebliche Strafen.
 
Die Nachfrage nach Immobilien ist gestiegen.
 
Es sind bereits erste Fälle von massiven behördlichen Eingriffen bekannt geworden.
 
So sind bei einem der führenden Schuh-Händler „Megatop” 50 % der Verkaufsfilialen geschlossen worden. Dem größten Internetanbieter „www.onliner.by” wurde die Registrierung der Domäne fristlos gekündigt  („onliner.ru” funktioniert weiterhin).
 
Es wurden zudem mindestens 17 Online-Händler blockiert.
 
Im Handel mit Russland (im Staatsektor) wurde offiziell vereinbart, dass sich die Preise an der Entwicklung des Wechselkurses richten werden.
 
Durch die zunehmende Erholung des russischen Rubels in den letzten Tagen verbessern sich die außenwirtschaftlichen Bedingungen für weißrussische Exporteure. Somit dürfte sich der Druck auf den weißrussischen Rubel verringern.
 

Entwicklung des offiziellen Wechselkurses der Nationalbank der Republik Weißrussland (01.01.2014 = 100)
 

4. Massenmedien

Das am 19.12.2014 angekündigte Gesetz über Massenmedien (sämtliche Internetseiten werden den Vorschriften über Massenmedien unterworfen) tritt am 01.01.2015 in Kraft.
 
 

Ereignis des Tages:

Laut Bankeninformation wurde seitens der Nationalbank eine „Empfehlung” ausgesprochen, ab dem 23.12.2014 die Wechselkurse für natürliche Personen in der Höhe festzusetzen, die nicht mehr als um 5 % vom effektiven (Kurs einschließlich Gebühr von 30 %) Verkaufskurs der Bank nach unten abweicht. 
 
Dadurch, dass die Banken nicht den effektiven, sondern den Verkaufskurs exklusive 30 % Gebühr festlegen, werden ab 23.12.2014 die Währungskaufkurse höher als Verkaufskurse ausfallen:
  

  

Quelle: http://www.bps-sberbank.by/bank/en.index.html
 
 zuletzt aktualisiert am 30.12.2014

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