Digitalisierung: Ein Erfahrungsbericht aus der Wirtschaftsprüfung

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zuletzt aktualisiert am 30. April 2020 | Lesedauer ca. 1 Minute


Die Digitalisierung ist schon lange kein Trend mehr, sondern hat in alle Unterneh­mens­­bereiche Einzug gefunden. Automatische Rechnungsprozesse, Chatbots, CRM-Systeme und integrierte BI Systeme sind seit Längerem keine Neuerungen mehr. Auch in der Wirtschaftsprüfung ist die Digitalisierung längst angekommen. Sei es unbe­wusst, da Datenräume intuitiv genutzt und Dokumente bereitgestellt werden – oder bewusst bei der Bereitstellung verschlüsselter sensibler Daten, dem Versand digitaler Finanzberichte oder dem Einsatz von Analysesoftware. Tragbare Drucker und mobile Scanner sind von der Bildfläche verschwunden. Stattdessen wird auf auf QR Codes und jederzeit zugängliche Cloudlösungen gesetzt.


Die Wirtschaftsprüfung im Start-up-Bereich

Neben den veränderten Prüfungsverfahren kann zudem im Markt beobachtet werden, wie die Digitalisierung die Welt der kleinen und mittleren Unternehmen fast täglich verändert. Es entstehen vermehrt Start-ups, die innovativ den digitalen Trend nutzen oder sogar versinnbildlichen. Insbesondere Geschäftsmodelle im Bereich E-Commerce, Datatech und KI treten in den Fokus.

Start-ups haben oft typische Prüfungs­schwer­punkte und -feststellungen: Das ist zum einen das Matching von Forderungen bei Massentransaktionen im Online-Handel mit den entsprechenden Einzahlungen, zum anderen die Entscheidung über das Forderungsmanagement. Aber v.a. auch die Beurteilung von Going Concern und die Prüfung von abgeschlossenen oder anstehenden Finanzierungsmaßnahmen spielt eine Rolle.


Immanente Fehlerquellen, die oft auftreten:   

  • Beurteilung der handelsrechtlichen Abbildung von Kapitalrunden durch Venture-Capital-Geber im Eigenkapital,
  • Fragen zum Untergang steuerlicher Verlustvorträge bei Gesellschafterwechseln und
  • korrekte Periodenabgrenzung in den Umsatzerlösen.


Deutlich häufiger stellt sich die Frage, ob selbsterstellte immaterielle Vermögens­gegenstände aktivierbar sind. Dabei wollen Start-ups die Spielräume möglichst weit ausnutzen, um sich gegenüber Investoren produktiv und innovationsstark zeigen zu können.

Der Wirtschaftsprüfer wird zum Berater

Bei all diesen Themen müssen Wirtschaftsprüfer immer öfter als Berater auftreten, um den Mandanten konstruktiv für bilanzielle Risiken zu sensibilisieren.

Eine Jahresabschlussprüfung deckt Fehler bei der Erstprüfung von Gesellschaften auf und ermöglicht es, dass der Wirtschaftsprüfer als Sparringspartner der Geschäftsführung agiert sowie bei komplexen Themen hilft. So können die Gründer/Geschäftsführer vom Know-how des Wirtschaftsprüfers profitieren: Die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsprüfer und Mandant basiert auf Vertrauen, auch in Bezug auf künftige Finanzierungs­runden.

Die Erfahrung zeigt: Geprüfte Jahresabschlüsse von jungen Unternehmen stärken das Vertrauensverhältnis zwischen Kapitalgebern und den Unternehmen. Das ist ein großer Vorteil bei künftigen Finanzierungsrunden mit neuen Kapitalgebern – besonders im digitalen Zeitalter.

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Peter Stramitzer

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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