Förderung der Stromerzeugung aus Mikroanlagen in der Slowakei

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​Die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wird in der Slowakischen Republik durch das Gesetz Nr. 309/2009 Slg. zur Förderung erneuerbarer Energien geregelt. Es wäre unangemessen, an Anlagen mit weniger als 10 kW, die der Deckung des Stromeigenverbrauchs dienen, dieselben Maßstäbe anzulegen wie an Stromquellen aus erneuerbaren Energien, die primär mit dem Ziel betrieben werden, mit dem Verkauf des erzeugten Stroms Gewinn zu erwirtschaften. Die Novelle des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien hat deshalb mit Wirkung vom 1. Januar 2014 die Bedingungen für die Installation von Mikroanlagen, die keine Förderung durch Nachzahlung erfordern und die den Großteil des Energieeigenverbrauchs decken, verbessert. Ebenso wurden die künftigen Möglichkeiten der Eurofonds-Förderung für die Installation von Kleinanlagen in Haushalten erweitert.

 

Definition von Mikroanlagen

Unter einer Mikroanlage wird die Anlage zur Stromerzeugung aus erneuerbarer Quelle mit installierter Gesamtleistung bis 10 kW verstanden. Die Erzeugung von Strom mit einer Mikroanlage wird dann nicht als unternehmerische Tätigkeit in der Energiewirtschaft betrachtet, wenn der Erzeuger zugleich Abnehmer von Strom im Haushalt ist, die erzeugte Jahresstrommenge das 1,5-fache des jährlichen tatsächlichen Verbrauchs der Abnahmestelle nicht überschreitet (umgerechnet auf Basis des durchschnittlichen Tagesverbrauchs laut letzter Abrechnung) und der Erzeuger keine Förderung durch Nachzahlung laut einer Sondervorschrift geltend macht. Sofern die genannten Voraussetzungen erfüllt sind und die Stromerzeugung folglich nicht als unternehmerische Tätigkeit in der Energiewirtschaft gilt, bedeutet das zugleich die Entlastung des Erzeugerhaushalts von verwaltungstechnischen Pflichten gegenüber verschiedenen Institutionen.

 

Im Sinne der Konzeption der Entwicklung der Stromerzeugung aus Mikroanlagen wurden zum 1. Januar 2013 in der Slowakei 201 Mikroanlagen mit installierter Leistung bis 10 kW registriert. Im Jahr 2012 betrug der Anteil der mit diesen Anlagen erzeugten Strommenge 0,02 Prozent der Gesamtmenge des erzeugten Stroms.

 

Förderung des Erzeugers von Strom aus Mikroanlagen

Der Erzeuger von Strom aus Mikroanlagen, dessen Erzeugung nicht für eine unternehmerische Tätigkeit gehalten wird, hat nach Erfüllung der festgelegten Bedingungen das Recht auf:

 

  •  unentgeltlichen Anschluss an das Versorgungsnetz
  •  unentgeltliche Montage des Messgeräts
  •  unentgeltliche Montage der Ausdehnungsanlage
 
Voraussetzung ist das Sicherungslimit 16 A in einem Strang und Mitteilung an den Versorgungsnetzbetreiber.
 
Dem Erzeuger von Strom mit einer Mikroanlage kann durchaus auch Anspruch auf Förderung durch Nachzahlung ebenso wie durch Stromentnahme des Versorgungsnetzbetreibers zum Preis des Stroms für Verluste zustehen. Das bedeutet, dass der Erzeuger seine gelieferte (verkaufte) Strommenge dem vertraglichen, regionalen Versorgungsnetzbetreiber ordnungsgemäß in Rechnung stellt (Strompreis wird vom Amt für Regulierung von Netzsparten (Úrad pre reguláciu sieťových odvetví) bestimmt. Es ist zu betonen, dass in diesem Fall der Erzeuger von Strom mit einer Mikroanlage als Unternehmer in der Energiewirtschaft angesehen würde, was gewisse unentbehrliche verwaltungstechnische Pflichten gegenüber zuständigen Anstalten mit sich bringen würde.
 
Der Erzeuger von Strom aus Mikroanlagen kann ebenso die Förderung aus Förderprogrammen, finanziert aus öffentlichen Mitteln, in Anspruch nehmen. In diesem Fall verliert er jedoch das Recht auf Förderung durch Nachzahlung und das Recht auf Stromentnahme durch Versorgungsnetzbetreiber zum Preis für Verluste. Das bedeutet, dass der Erzeuger einerseits die Geldförderung z.B. aus Eurofonds geltend macht, andererseits den unverbrauchten Strom kostenlos (ohne Anspruch auf Vergütung) ins Versorgungsnetz liefert.
 

Eurofonds-Förderung

Laut Slowakischer Agentur für Innovation und Energie (Slovenská inovaèná a energetická agentúra) wurden dank des staatlichen Zuschussprogramms in den Jahren von 2009 bis 2011 insgesamt 5.410 Solaranlagen in Familienhäusern und 39 in Wohnhäusern installiert. Die Zuwendungen für Biomassekessel erhielten 1.427 Haushalte. Insgesamt wurden über 6,6 Mio. Euro für die Installation von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien an die Haushalte verteilt.
 
Im Zusammenhang mit der Eurofonds-Förderung hat die Europäische Kommission am 28. Oktober 2014 die grundlegenden Rahmenbedingungen des operationellen Programms Umweltqualität für die Jahre 2014-2020 genehmigt, das u.a. auch die Förderung von Mikroanlagen enthält. Zu den grundlegenden Investitionsprioritäten dieses operationellen Programms gehört die Förderung der Erzeugung und des Vertriebs von Strom aus erneuerbaren Energiequellen mit dem Ziel, den Anteil von Strom aus erneuerbaren Energiequellen an der Gesamtstromerzeugung zu steigern. Eines der spezifischen Ziele im Rahmen dieses Programms ist die vermehrte Installation von Mikroanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen.
 
Grundsätzlich geht es dabei um die Förderung von Mikroanlagen für Familien- und Wohnhäuser in weniger entwickelten Regionen der Slowakischen Republik und im Kreis Bratislava. Im Kreis Bratislava umfasst die Förderung die Installation kleiner Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen in Orten mit geeigneten geografischen Bedingungen, insbesondere zur Nutzung von Sonnen- und Windenergie.
 
Die Konzeption beabsichtigt die Förderung von Mikroanlagen, die nur mäßige Überschüsse ins Versorgungsnetz liefern, weil die Erzeuger den Großteil des Stroms am Erzeugungsort selbst verbrauchen. Daher wird die Entwicklung Mikroanlagen keinen negativen Einfluss auf das Übertragungsnetz haben, vielmehr dürfte ein positiver Einfluss zu erwarten sein. Im Rahmen des Programms wird Förderung für Photovoltaik-Module, Windturbinen, Sonnenkollektoren, Biomassekessel und Wärmepumpen gewährt. Bei der Installation der Photovoltaik-Module für Haushalte in Familienhäusern werden Installationen mit höchstmöglichem Eigenverbrauch vorrangig gefördert. Übermäßiger Strom wird kontinuierlich unentgeltlich ins Versorgungsnetz geliefert und zur Deckung der Verluste des Versorgungsnetzbetreibers verwendet. Analog gilt dies auch für Windenergieanlagen.
 

Gefördert wird jede Mikroanlage zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen, die die Bedingungen für die Gewährung der Beihilfe erfüllt, und zwar bis zum Zeitpunkt der Ausschöpfung der allokierten Mittel. Gemäß dem genehmigten grundlegenden Rahmen liegt der Zielwert bei 70.000 Mikroanlagen in weniger entwickelten Regionen und bei 3.000 Anlagen in weiter entwickelten Regionen im Jahr 2023. Insgesamt sind für die Prioritätsachse: „Energieeffiziente kohlenstoffarme Wirtschaft” (Prioritná os: „Energeticky efektívne nízkouhlíkové hospodársvo”), die auch die Installation von Mikroanlagen umfasst, 1.61 Mrd. Euro für weniger entwickelte Regionen und 2.66 Euro für weiter entwickelte Regionen vorgesehen. Allein für die Förderung der Stromerzeugung mit Mikroanlagen aus erneuerbaren Quellen sind laut Slowakischer Agentur für Innovation und Energie 100 Mio. Euro vorgesehen. Der nächste Schritt wird die Vorbereitung und Genehmigung der staatlichen Beihilfe und des Aufrufs für die Auszahlung der Zuschüsse aus dem operationellen Programm seitens der Slowakischen Agentur für Innovation und Energie sein. Die Haushalte können die Mittel aus dem EU-Strukturfonds erst nach Genehmigung und Veröffentlichung des Förderungsmechanismus beantragen. Folglich ist eine erhöhte Nachfrage bei der Installation von Anlagen kleiner Leistung in Haushalten zu erwartenlagen in Haushalten zu erwarten.

 

Slovenská inovaèná a energetická agentúra) wurden dank des staatlichen Zuschussprogramms in den Jahren von 2009 bis 2011 insgesamt 5.410 Solaranlagen in Familienhäusern und 39 in Wohnhäusern installiert. Die Zuwendungen für Biomassekessel erhielten 1.427 Haushalte. Insgesamt wurden über 6,6 Mio. Euro für die Installation von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien an die Haushalte verteilt. 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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